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Die Fallen bei Nebenjobs

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Wer zwei oder mehrere Beschäftigungen hat, muss bei Sozialversicherung und Steuer aufpassen.


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Wien. Unter der Woche arbeitet Gabriella Teilzeit bei einem Diskonter, am Wochenende verkauft sie in einer Bäckerei: Sie ist damit eine von zigtausend Österreichern, die zwei oder mehrere Jobs nebeneinander ausüben. Wer einen Nebenjob annimmt, sollte zur Sicherheit jedoch zuerst die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. Das Konkurrenzverbot untersagt Angestellten einen Nebenjob, wenn sie im selben Geschäftszweig auf eigene oder fremde Rechnung tätig sind. Zudem dürfen sie ohne Bewilligung des Arbeitgebers kein eigenständiges Unternehmen betreiben. "Das ist ein Problem, weil für Tätigkeiten wie die Arbeit als Werbegrafiker immer häufiger nicht Angestellte, sondern Selbständige gesucht werden", sagt Christoph Klein, Abteilungsleiter-Stellvertreter der Abteilung Sozialpolitik in der Arbeiterkammer Wien.

Arbeiter dürfen keinen Nebenjob haben, der sich nachteilig auf den Betrieb des Arbeitgebers auswirkt - sonst setzen sie einen Entlassungsgrund, warnt Klein. Zu diesen "abträglichen" Beschäftigungen gehören Tätigkeiten, die erschöpfen oder bei denen man sich verausgabt sowie jene, die dem Arbeitgeber Konkurrenz machen (zum Beispiel "pfuschen").

Nicht mehr als50 Stunden Arbeit pro Woche

Zu beachten gilt es außerdem, dass auch bei mehreren Tätigkeiten die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche nicht überschritten werden darf. Wer über diese Grenze kommt, bringt seine Arbeitgeber in die Bredouille, weil diese dafür strafbar gemacht werden können. In der Praxis spielen solche Strafen kaum eine Rolle, so Klein.

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus werden häufig auch im Arbeitsvertrag Konkurrenzverbote verhängt - das kann sowohl schriftlich als auch mündlich passieren. "Für Teilzeit-Beschäftigte ist ein allgemeines Nebenbeschäftigungs-Verbot unzulässig", sagt Klein. Ein Arbeitgeber könne daher beispielsweise einer Teilzeit-Sekretärin, die am Vormittag arbeitet, nicht verbieten, am Nachmittag einen Zweitjob anzunehmen, wenn sie aus privaten Gründen mehr Einkommen benötigt und beim ersten Arbeitgeber ihre Stundenzahl nicht aufstocken kann.

Aufpassen heißt es auch bei der Sozialversicherung: Wer bei mehreren geringfügigen Tätigkeiten über die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 395,31 Euro monatlich kommt, muss nachträglich Kranken- und Pensionsversicherung zahlen. Die Sozialversicherung meldet sich im Folgejahr automatisch, die Betroffenen sind damit nicht nur unfallversichert, sondern auch voll krankenversichert und erwerben Pensionszeiten. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können Personen mit mehreren Beschäftigungen zehn Prozent der Sozialversicherungsbeiträge geltend machen und erhalten diese als Negativsteuer zurück.

Liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, können sich Beschäftigte mit einem Beitrag von 55,79 Euro pro Monat freiwillig selbst versichern.

Verdienen Mitarbeiter in allen Arbeitsverhältnissen mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, werden die Sozialversicherungsbeiträge von den laufenden Bezügen abgezogen. Die Lohnsteuer wird allerdings nicht gleich abgezogen, wenn das Einkommen jeweils unter der Steuergrenze liegt (bis 12.000 Euro jährlich).

Arbeitnehmer mit zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen und einem Jahreseinkommen von insgesamt mehr als 12.000 Euro sind verpflichtet, bis zum 30. September des folgenden Jahres eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einzureichen (Pflichtveranlagung).

Anzahl der geringfügig Beschäftigten steigt

Der Anteil der Personen mit mehr als einer Erwerbstätigkeit ist bei den Selbständigen im Gewerbe und den Bauern relativ hoch. 13 Prozent der Selbständigen im Gewerbe und 25 Prozent der Bauern waren auch unselbständig beschäftigt, wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erhoben hat. Mit Stichtag 1. Juli 2013 hatten 128.776 Personen zwei Erwerbstätigkeiten (geringfügige Beschäftigungen sind hier nicht berücksichtigt). Am häufigsten arbeiten Angestellte auch als Selbständige, bei Männern sind Bauern oft auch als Arbeiter beschäftigt. Frauen arbeiten hingegen häufig bei zwei Dienstgebern als (Teilzeit-)Angestellte. Rund 5400 Personen hatten drei und mehr Erwerbstätigkeiten. Berücksichtigt man nur die unselbständig Beschäftigten, hatten zum Stichtag 1. Juli 2013 rund 40.000 Personen, das sind 1,2 Prozent der Beschäftigten (ohne Geringfügige), zwei oder mehrere Dienstgeber.

Seit 2000 ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten um rund 64 Prozent gestiegen: Mit Stichtag 1. Juli 2013 zählte man fast 297.000 geringfügig Beschäftigte, um 3,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Davon haben rund 159.500 Personen ein zusätzliches Versicherungsverhältnis, zumeist eine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Mehr als 7000 Beschäftigte üben zwei oder mehr geringfügige Tätigkeiten aus. Zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen.