Das ORF-Gesetz entzieht dem ORF Kompetenz in seinen Gremien.
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Dieser Tage ist es wieder so weit: Das mit Abstand wichtigste Gremium des ORF, sein Stiftungsrat, wird neu besetzt. Die 35 Mitglieder des Rates werden alle vier Jahre von Bundes- und Landesregierungen, Parteien sowie Publikums- und Betriebsrat entsandt. Ihre Aufgabe, zumindest will es so das Gesetz: wie in einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zu agieren; also die Wahrnehmungen einer Kontrollfunktion über die Geschäftsführung.
Das ist eine wichtige Aufgabe. Der ORF ist immerhin wirtschaftlich ein Milliardenkonzern und hat, wie alle Medienunternehmen, turbulente Zeiten hinter wie auch vor sich. Mit anderen Worten: Es geht um etwas - sich gemütlich auf einem klingenden Titel zurückzulehnen und darauf zu vertrauen, dass andere schon das Nötige tun werden, ist wohl nicht der richtige Weg.
Gefragt sind also, so würde man sich das als interessierter Beobachter vorstellen, Menschen mit reichlich Erfahrung im Mediengeschäft, die ihre Kernkompetenz dem ORF hilfreich zur Verfügung stellen können und auch glaubhaft ihrer Kontrollfunktion gerecht werden. Doch das ist nicht der Fall. Denn genau diese Menschen schließt das ORF-Gesetz als Stiftungsrat dezidiert aus. Im Paragraf 20 des Gesetzes heißt es, dass "Personen, die in einem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis zu einem Medienunternehmen stehen", nicht Stiftungsrat werden dürfen. Gleichzeitig, und das ist die wohl nicht intendierte Ironie dieses Gesetzes, müssen Kandidaten für den Stiftungsrat jedoch "die persönliche und fachliche Eignung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen".
Aha. Da darf man die Frage stellen, wie das gehen soll. Denn Menschen mit "einschlägiger Berufserfahrung" im Medienbereich wird man (wenn man vom akademischen Bereich einmal absieht) wohl am ehesten in einem Medienunternehmen finden. Statt solchen Experten wurden in den vergangenen Jahren unter anderem Schauspieler, Sportler, Musiker, ja sogar Ehepartner von Politikern bestellt.
Schon klar, die Bestimmung soll offenbar verhindern, dass Eigentümer oder Manager von Konkurrenzunternehmen im wichtigsten Gremium des ORF sitzen. Das hätte man aber auch genau so formulieren können. Denn die derzeit zu breite Bestimmung verhindert, dass Menschen mit der nötigen Erfahrung für die Aufgabe bestellt werden können. Es unterstellt zudem Mitarbeitern einer ganzen Branche, nicht zwischen zwei Aufgaben unterscheiden zu können. Diesen Geburtsfehler sollte man sich bei der geplanten Novelle ansehen.