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Die FH ist kein All-inclusive-Club

Von Bettina Figl

Politik
Das FH-Gesetz ist zu schwammig formuliert, kritisiert die ÖH.

Einige FHs verrechnen Kosten für WLAN oder Arbeitskleidung - laut Gesetz ist das nicht erlaubt.


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Wien. Eintritt mit Chip-Karte, günstiges Mensa-Essen, überall WLAN: Dass manche Fachhochschulen (FHs) diese Serviceleistungen zusätzlich verrechnen, stößt bei der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) auf Kritik. Und laut Gesetz sind diese pauschalen Sachmittelbeiträge auch nicht erlaubt.

Ministerium: "Ist zu prüfen"

Auf Anfrage der "Wiener Zeitung" zeigt sich, dass einige FHs so manches pauschal verrechnen: Die FH Technikum Wien verlangt von jedem Studierenden 150 Euro pro Jahr, betont aber, dies seien keine "Sachmittelbeiträge", sondern "zusätzliche Leistungen, die wir nicht anbieten müssen". Gemeint sind WLAN, Freifächer wie Japanisch, das internationale Office oder günstige Preise für das Mensa-Essen. "Das ist fester Bestandteil des Studiums und nicht optional. Obwohl die Zusatzangebote nur von einem Teil der Studierenden genutzt werden, müssen alle dafür bezahlen", kritisiert Michael Hnelozub vom Referat für FH-Angelegenheiten, und die meisten FHs würden ohnehin Studiengebühren einheben. An der FH St. Pölten ist die Pauschale billiger: Die Campuscard, die Zutritt zum Gebäude gewährt und als Kopierkarte verwendet werden kann, kostet 25 Euro pro Semester. Die FH Campus Wien verrechnet je nach Studiengang bis zu 66 Euro für Arbeitskleidung oder Software-Lizenzen.

"Ob in den genannten Fällen Kosten des laufenden Studienbetriebs umfasst sind, ist konkret zu prüfen, ebenso ob die Beiträge pauschal von den Studierenden eingehoben werden", heißt es aus dem Wissenschaftsministerium. Denn Pauschalkosten, die den "laufenden, regulären Betrieb eines Studienganges betreffen", sind laut FH-Gesetz unzulässig. Dieses ist derzeit im Visier der ÖH, sie kritisiert die darin enthaltene "Fülle von unpräzisen, auslegbaren Begriffen", etwa im Bereich der Prüfungsantritte: Der Terminus "ausreichende Zahl" von Prüfungsterminen sei zu schwammig, dass die Termine dafür "rechtzeitig" bekanntzugeben seien, eine dehnbare Zeitspanne. Die ÖH kritisiert auch, die Rechte der Studierenden an den FHs seien weniger geschützt als an den Universitäten. In ihrer Sitzung der Bundesvertretung vor wenigen Tagen hat sie die rechtliche Gleichstellung FH-Studierender verlangt.

"Im FH-Sektor gibt es teilweise einen stärkeren Rechtsschutz als an Universitäten", entgegnet das Ministerium, denn Beschwerden an das Kollegium könnten sogar gegen Entscheidungen der Studiengangsleitung eingebracht werden. Darüber hinaus hätten FHs die Möglichkeit, in ihrer Satzung weitere Beschwerdemöglichkeiten zu verankern. Doch da das FH-Studium eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Studierenden und der FH ist, müssen Studierende vor das Bezirks- oder Landesgerichts ziehen. Das sei "mit hohen Risiken verbunden und muss man sich einmal trauen", sagt Florian Kraushofer vom ÖH-Vorsitzteam. "Wir wünschen uns hier eine Gleichstellung an die Unis", sagt Hnelozub, studienrechtliche Angelegenheiten sollen in der letzten Instanz vom Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof behandelt werden.

ÖH: "Ganz klar rechtswidrig"

Die meisten Verletzungen betreffen das Prüfungsrecht: Einer Studentin wurde der dritte Prüfungsantritt verweigert und sie wurde exmatrikuliert. "Das ist ganz klar rechtswidrig", so Kraushofer. Nun soll ein Rechtsgutachten erstellt werden, um die Folgen der von der ÖH geforderten Überführung des FH-Studienrechts in das Verwaltungsrecht zu beleuchten.

In ihrem siebenseitigen Forderungskatalog verlangt die ÖH überdies die Einführung der Drittelparität - derzeit sitzen im FH-Kollegium jeweils sechs Vertreter der Studiengangsleitung und der Lehrenden, aber nur vier Studentenvertreter - und die 50-Prozent-Quote für Frauen. Diese gesetzlich zu verankern sei schwierig, da es "in vielen technischen Studiengängen wenige Frauen gibt", sagt Kurt Koleznik von der FH-Konferenz und verweist auf die bestehende Quote von 45 Prozent.

Die ÖH fordert zudem Rahmenvorgaben für Ausbildungsverträge und Transparenz in der Finanzierung. Für den FH-Gipfel, bei dem Ministerium, FH-Konferenz und ÖH im Herbst aufeinandertreffen, dürfte es also genügend Gesprächsstoff geben.