Sehr geringe Schenkungssteuer. | +++ Bereits mehr Privatstiftungen als AGs. | Wien. Seit 1993 gibt es die österreichische Privatstiftung. Mit dem Privatstiftungsgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, steuerschonend Vermögenswerte auf einen selbständigen und eigentümerlosen Rechtsträger zu übertragen. Aus Bankkreisen ist zu erfahren, dass es derzeit bereits mehr Privatstiftungen als Aktiengesellschaften gibt. Der große Erfolg der österreichischen Privatstiftung ist vor allem auch auf Grund der steuerlichen Vorteile zu erklären.
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Einmal sind die schenkungssteuerlichen Begünstigungen zu beachten: Die unentgeltliche Zuwendung von Vermögen an die Stiftung löst (nur) eine 5-prozentige Schenkungssteuer aus. Im Vergleich dazu verursacht die unentgeltliche Übertragung eines Vermögens von 1 Million Euro etwa zwischen Eltern und Kindern 11 Prozent Schenkungssteuer. Die Steuerentlastung beträgt daher rund 60.000 Euro.
Wenn der zukünftige Stifter allerdings seiner Lebensgefährtin (fremde Person der Steuerklasse V) Vermögen zukommen lassen will, müsste er bei 1 Million bereits einen Schenkungssteuerbetrag in Höhe von 48 Prozent entrichten. Der kluge Mann stiftet daher an eine Privatstiftung, und setzt seine Lebensgefährtin als Begünstigte ein.
Vermögen aufbauen
Die steuerlichen Vorteile sind aber damit noch lange nicht erschöpft. Bei einem Verkauf von Anteilen an einer GmbH oder an einer Aktiengesellschaft muss mit einem 25-prozentigen Einkommensteuertarif gerechnet werden (Voraussetzungen: Anteilshöhe mit mindestens einem Prozent und die Anteile werden ein Jahr gehalten). Wenn die Privatstiftung die vorher gestifteten Anteile veräußert, zahlt sie lediglich 12,5 Prozent Körperschaftsteuer-Zwischensteuer. Diese KöSt-Zwischensteuer stellt nur eine vorläufige Steuer dar, da bei einer Ausschüttung der Gewinne an die Begünstigten die weiteren 12,5 Prozent Kapitalertragsteuer fällig werden. Die Steuerbelastung bleibt allerdings auf die 12,5 Prozent Zwischensteuer beschränkt, wenn die Stiftung nicht (oder nicht zur Gänze) ausschüttet. Die Einkünfte der Stiftung aus diversen Bankgeschäften (z.B. Zinsen, festverzinsliche Anleihen oder Investmentfonds) unterliegen wiederum nur der reduzierten Zwischensteuer (außerhalb der Stiftung: 25 Prozent KESt).
Die Privatstiftung ist daher ein ganz ausgezeichnetes Instrument zum gezielten Vermögensaufbau, wenn die steuerbegünstigten Veräußerungsgewinne oder Kapitalerträge nicht (sofort) an die Begünstigten ausgeschüttet werden, sondern sie in neue Vermögenspositionen investiert. Die Privatstiftung ist daher eine ausgezeichnete Rechtsform, Kapital zu "parken" und zu investieren
Der Stifter hat die Möglichkeit, mit der Stiftungserklärung, welche regelmäßig aus der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde besteht, die Nachfolge seines Vermögens umfassend zu regeln. Er beschreibt den Stiftungszweck, an welchen sich alle handelnden Personen halten müssen. Der Stiftungszweck legt beispielsweise fest, ob das Familiensilber verkauft oder ausgeschüttet, zusammen gehalten oder für einen begünstigten Zweck verwendet werden soll. Der Stifter regiert daher über seinen Tod hinaus.
Ab 1 Million rentabel
Die Gründungskosten der Privatstiftung betragen nach Erfahrungswerten rund 15.000 Euro, die laufenden jährlichen Kosten bis zu 10.000 Euro (je nach Beratungsaufwand). Modellrechnungen zeigen, dass sich schon ein Vermögen ab 1 Million Euro für die Gründung einer Privatstiftung rentieren kann.