Die Teilnehmer müssen ihr Preisgeld versteuern. | Berufung an den Verwaltungsgerichtshof möglich. | Wien. Schlechte Nachrichten für die Dancing-Stars und Starmania-Sternchen: Die Teilnehmer beider ORF-TV-Shows müssen einen Teil ihres Preisgeldes beziehungsweise ihrer Aufwandsentschädigung wieder hergeben - und zwar an das Finanzamt.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
In seinen Einkommensteuerrichtlinien hat das Finanzministerium (BMF) nun nämlich klargestellt, dass die Preise für die Teilnahme an Unterhaltungsshows versteuert werden müssen, weil es sich dabei um Einkünfte handelt.
"Das war bislang fraglich", sagt BMF-Sprecher Harald Waiglein zur "Wiener Zeitung", die über diese Problematik bereits berichtet hat. Unklar war, ob die Preisgelder der Dancing- Stars und Starmaniacs als Honorare zu werten sind und damit der Einkommensteuer unterliegen. Die Preise hätten auch - so wie die Gewinne von Teilnehmern einer Quizshow - steuerfrei sein können. Bisher war die österreichische Finanz dieser Frage erfolgreich ausgewichen.
Ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs über die Steuerpflicht der Hauptakteurin einer deutschen Dating-Show hat das heimische BMF nun dazu veranlasst, Stellung zu beziehen.
Explizit und mit Verweis auf Dancing-Stars und Starmania stellte das BMF klar, dass die Preisgelder, die die Teilnehmer einer Unterhaltungsshow bekommen, einkommensteuerpflichtig sind.
Laut Margit Widinski, Steuerberaterin bei BDO Auxilia, ändert sich dadurch für die Promis nichts. Diese würden für ihre Teilnahme an Unterhaltungsshows in der Regel ein Fixhonorar kassieren, das sie schon immer versteuern hätten müssen. Neu sei die Steuerpflicht der Preise hingegen für den Normalbürger, der an einer Unterhaltungsshow wie etwa Starmania teilnimmt. "Wir haben in der Begutachtung gefordert, dass die Preise für diejenigen, die an den Unterhaltungsshows nicht beruflich teilnehmen, steuerfrei sein sollen", erzählt Widinski der "Wiener Zeitung". Mit dieser Forderung konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen.
Hoffnung stirbt zuletzt
Noch ist allerdings nicht aller Tage Abend. Starmania-Teilnehmer, denen das Finanzamt für ihr Preisgeld Einkommensteuer abknöpfen will, können gegen den Bescheid berufen, versichert Widinski. Der Unabhängige Finanzsenat, der über die Berufung entscheidet, ist nicht an die BMF-Richtlinien gebunden. Genauso wenig wie der Verwaltungsgerichtshof, der als letzte Instanz angerufen werden kann.
Keine Sorgen um eine mögliche Versteuerung ihres Gewinns müssen sich die Teilnehmer der Millionenshow machen. Preise, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt werden, sind nämlich steuerfrei. Auch Zufallsgewinne -wie Lottogewinne -müssen nicht versteuert werden.