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Die Finanzmarktaufsicht will nochmals reformiert werden

Von Karl Leban

Wirtschaft

Schwachstellen im Aufsichtsrecht sollen beseitigt werden. | Alpbach. (kle) Der Finanzmarktaufsicht (FMA) und den Bankprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ist die mit Jahresbeginn in Kraft getretene Aufsichtsreform offenbar nicht weit genug gegangen. Mit einer Reihe von Wünschen haben sie sich am Dienstag bei der künftigen Regierung in Stellung gebracht.


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Nach den Erfahrungen mit der globalen Finanzmarktkrise, der Causa Meinl und Problemfällen bei Banken wie der Bawag und der Hypo Alpe-Adria liegen gleich zwei Forderungspakete an den Gesetzgeber auf dem Tisch. Konkret geht es darum, Schwachstellen im Aufsichtsrecht auszumerzen.

Ein Paket zielt auf das Schließen von Bilanz-Schlupflöchern, die in den letzten Jahren immer wieder zu Problemfällen, Skandalen und Turbulenzen geführt hätten. "Wir wollen, dass das Risiko, das auf Banken zurückfallen kann, transparent bilanziert wird", sagte Andreas Ittner, der kommenden Montag in das OeNB-Direktorium einzieht und für die Bankenaufsicht zuständig sein wird.

Transaktionen von Stiftungen, Zweckgesellschaften und Vehikeln in Offshore-Zentren sollten gegenüber der Aufsicht künftig offengelegt, in der Bankbilanz erfasst und auch dem Risikomanagement des jeweiligen Instituts unterworfen werden. Gleiches sollte für Derivate gelten, mit denen Finanzhäuser im Regelfall Sicherungsgeschäfte (Hedging) durchführen.

Hausdurchsuchungen

Über ihr zweites Forderungspaket, das Ittner und die FMA-Vorstände Kurt Pribil und Helmut Ettl beim Forum Alpbach präsentierten, wollen die Aufseher schärfere Waffen in die Hand bekommen, wenn eine Bank etwa wichtige Dokumente zurückhält. Bei Gefahr in Verzug sollte die Behörde auf richterlichen Befehl das Recht auf Hausdurchsuchungen haben.

Dass sie Strafbescheide nicht zustellen kann (wie zuletzt bei den in Wien börsenotierten, aber auf Jersey registrierten Meinl-Firmen), weil es keine österreichische Zustelladresse gibt, sollte der Vergangenheit angehören. Hier sprechen sich FMA und Notenbank für eine verpflichtende Nominierung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland aus.

Zudem will die Aufsicht Bankvorstände bei schwerwiegendem Zweifel an der Kompetenz direkt und schneller als bisher abberufen können.

Ebenfalls Teil des Pakets: Finanzprodukte, die nicht dem EWR-Aufsichtsregime unterliegen, sollten im Sinne eines besseren Anlegerschutzes speziell gekennzeichnet werden. Zugleich sollten Firmen, die an der Wiener Börse gelistet sind, auf die österreichisches Gesellschaftsrecht aber wegen ihres ausländischen Sitzes nicht anwendbar ist, besondere Offenlegungspflichten haben.