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Die Gagen der EU-Beamten

Von Veronika Gasser

Europaarchiv

Nachdem das EU-Abgeordneten-Statut mit der Erhöhung der Gehälter vom EU-Ministerrat nicht genehmigt wurde, kommen nun die monatlichen Zahlungen an die EU-Beamtenschaft unter Beschuss. Und diese stehen den umstrittenen Bezügen der Volksvertreter um nichts nach. Hohe Beamte dürfen sich an üppigen Gagen und ebensolchen Zulagen erfreuen.


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In den EU-Institutionen sind rund 24.000 Beamte beschäftigt. Nach der Erweiterung sollen nochmals 3.500 dazukommen. Fünf Mrd. Euro pro Jahr kostet die Steuerzahler allein die Verwaltung von Parlament, Kommission und anderer EU-Einrichtungen wie des Gerichtshofes.

Jene EU-Beamte in der höchsten Gehaltsstufe, sogenannte A1-Bedienstete in Dienststufe 6, bekommen pro Monat 16.094,79 Euro. In diese Kategorie fallen zum Beispiel alle 60 Generaldirektoren. Zum Gehalt kommen noch die Zulagen wie Familien-, Auslands-, Kinder- und Erziehungszulage. Ein Generaldirektor kann damit seinen Monatsbezug auf mehr als 20.000 Euro auffetten. Sein Bezug stieg im Vergleich zu 2003 um 680 Euro.

Die Erhöhung 2004 war mit 4,41 Prozent für alle EU-Diener saftig. In Österreich betrug die Steigerung der Beamtengehälter nur 1,85 Prozent. Das höchste A1-Gehalt dient als Grundlage für hohe Funktionäre in den meisten Institutionen.

Für einen A2-Posten beträgt das Einkommen 14.508 Euro. In der untersten Kategorie D - etwa Büroboten - werden Gehälter von mindestens 2.200 bis 2.460 Euro bezahlt, von denen manch heimischer Staatsdiener nur träumen kann.

Auch die Kommissionsmitglieder erhalten Traumgagen. Der Präsident bezieht 22.210 Euro, 138 Prozent eines A1-Beamten. Sein Einkommen wurde zu Jahresanfang um stattliche 938,84 Euro angehoben. Die Arbeit der 20 (25) Kommissare wird mit 112,5 Prozent vergütet. Doch mit dem Grundgehalt müssen EU-Bedienstete alleine nicht ihr Auslangen finden. So wird jedem Mitglied der Kommission eine Residenzzulage in der Höhe von 15 Prozent des Gehalts, also von 2.414 Euro je Monat zugestanden. Außerdem gibt es noch eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.418 Euro für den Präsidenten und von 608 Euro für die restlichen Mitglieder. Bei Amtsantritt erhält jeder EU-Kommissar zwei Monatsgehälter, bei seinem Ausscheiden eines als Pauschale für die Unkosten.

Ehemalige Mitglieder erhalten darüber hinaus zwischen 40 und maximal 65 Prozent des Gehalts als sogenanntes "Übergangsgeld" für drei Jahre. Ab dem 60. Lebensjahr haben ausgeschiedene Kommissare Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Doch mittlerweile melden sich die Kritiker der "Gagen- und Spesenritter" lautstark zu Wort. Der Bund der deutschen Steuerzahler spricht von einem "unhaltbaren Zustand". Auch die EU-Parlamentarier haben die Gehälter der Beamten als gutes Ablenkungsmanöver von der eigenen Gagendiskussion erkannt und fordern nun ein einfrieren. Käme das Abgeordneten-Statut zur Anwendung, hätten sie von der Anhebung ordentlich profitiert. Denn jeder der 732 Abgeordneten sollte halb soviel wie ein Höchstrichter erhalten. Das waren ab Jahresanfang 9.053 Euro, weil auch dieses Top-Gehalt um 4,41 Prozent gestiegen ist.