Anspruch auf | neutrales Zeugnis. | "Er war bemüht" als Killerfloskel. | Wien. Dienstzeugnisse sind heute fixer Bestandteil jeder Bewerbung und geben Dienstgebern die Möglichkeit, Kandidaten für offene Stellen besser zu beurteilen.
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Nach Beendigung eines Dienstverhältnisses haben Dienstnehmer daher Anspruch auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses. Dieses muss zumindest Dauer und Art der Beschäftigung beinhalten. Darüber hinaus gehende Inhalte wie Zufriedenheit des Chefs, Fachkenntnisse, Motivation oder Zuverlässigkeit sind zwar zulässig, dürfen aber die Erlangung einer neuen Stelle nicht erschweren - also nicht negativ oder für den Arbeitnehmer nachteilig sein.
Da aber jeder weiß, dass Mitarbeiter nicht immer "zur vollsten Zufriedenheit" oder "mit einem hohen Maß an Selbständigkeit" arbeiten, hat sich unter den Personalchefs eine Geheimsprache entwickelt, um auch negative Bewertungen mit freundlichen Begriffen und Formulierungen zu umschreiben. Damit soll Kollegen, bei denen sich der ehemalige Mitarbeiter bewirbt, ein realistisches Bild vermittelt werden.
Je qualifizierter, desto aussagekräftiger
Vor allem das Hervorheben von Selbstverständlichkeiten ("pünktlich, zuverlässig, ehrlich") bedeutet oft, dass es sonst nichts Positives über den Mitarbeiter zu berichten gibt.
"Je qualifizierter die Personalabteilung ist, desto aussagekräftiger sind Dienstzeugnisse", erklärt Thomas Stummer, Geschäftsführer des Personalberaters Stummer&Partner. Daher ist bei der Beurteilung von Formulierungen auch darauf zu achten, wer das Zeugnis verfasst hat; der Chef der Personalabteilung eines Großkonzerns oder der unerfahrene Einzelunternehmer eines Fünf-Mann-Betriebes. Selbstverständlich kommt es auch vor, dass scheidende Mitarbeiter ihre Beurteilung selber schreiben und dem Chef nur mehr zur Unterschrift vorlegen.
Daher sollten Zeugnisse immer mit Vorsicht gelesen werden, rät Stummer. Einerseits könnte der ehemalige Chef aus Unwissenheit eine "negative" Formulierung verwendet oder andererseits böswillig gehandelt haben. Wenn allerdings alle bisherigen Dienstzeugnisse nur mäßig positiv formuliert worden sind - etwa nur "zur Zufriedenheit" anstelle "zur vollsten Zufriedenheit" - wirft dies ein schiefes Licht auf den Bewerber.
Mittlerweile bieten einzelne, gewiefte Personalberater bereits professionelle Hilfe beim Erstellen und Analysieren von Zeugnissen. Bleibt nur zu hoffen, dass der mitarbeitersuchende Dienstgeber die versteckte Geheimsprache auch selber versteht.
Versteckte KritikAngestelltengesetz