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Reformbedarf bei Gemeindefinanzen. | Mit Migration und Alter steigen Kosten. | Wien. Eine neue Schneeräumanlage, der Proberaum für die Musikkapelle oder der Ausbau einer Straße. Die Liste der Gemeinde-Aufgaben ist umfangreich. Woher das Geld dafür fließt, ist am Papier gesetzlich geregelt. Ob in der Praxis mit den Finanzmitteln auch effizient umgegangen wird, bleibt jedoch der Umtriebigkeit und dem Geschick der Bürgermeister überlassen.
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Dass hier Reformbedarf besteht, zeigen Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit auf: So haben etliche Gemeinden im Rahmen der Fremdfinanzierung einen Teil der Steuergelder mit komplexen Finanzprodukten verspekuliert. Und die burgenländische 1000-Einwohner-Gemeinde Strem geriet durch die Errichtung eines Seniorenheimes in finanzielle Nöte: Sie hätte einen Kredit aufgenommen, den sie sich nie leisten konnte und den das Land nie genehmigen hätte dürfen, so die Kritik des Landes-Rechnungshofes.
Geldhilfe macht bequem
"Bei der einmaligen Förderung von Projekten durch die Länder gibt es keine klaren Verteilungsregeln", kritisiert Johann Bröthaler, Experte für Gemeindefinanzen von der Technischen Universität Wien. Die Zuschüsse vom Land würden oft nach dem Gießkannenprinzip erfolgen, vielfach parteipolitisch motiviert.
Aus der Sicht Bröthalers sollten Länder künftig eine klare Verteilungsstrategie erarbeiten. Diese müsse dann als Wegweiser dafür gelten, ob flächendeckend Umwelt- oder Tourismusprojekte gefördert werden oder doch der finanzschwache, dünn besiedelte Raum.
Insgesamt sollten die Gemeinden laut dem Experten allerdings weniger von den Geldern des Landes und des Bundes abhängig sein, sondern eigene Einnahmen lukrieren. "Solange genug Kapital von außen kommt, fehlen die Anreize, neue Betriebe anzusiedeln oder in Projekte zu investieren, die wieder Einnahmen bringen", so Bröthaler.
Der Finanz-Topf des Rathauses ließe sich auch über die gemeindeeigenen Steuern aufbessern, ist Karoline Mitterer vom Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) überzeugt. Die Voraussetzung: "Es gibt viele Befreiungen von der Kommunalsteuer, die aufgehoben gehören." Und um höhere Grundsteuer-Abgaben zu erzielen, müsse der Bund die Einheitswerte berichtigen, die teils noch aus den 70er Jahren stammen.
Mehr auf der Kante bliebe den Gemeinden darüber hinaus, wenn sie sich größere Anschaffungen teilen würden oder wenn es zur Zusammenlegung einzelner Kommunen käme.
Wer zahlt, schafft nicht an
Reformbedarf sehen Experten auch bei der Verteilung der Ertragsanteile aus den Bundesabgaben: Derzeit gingen die Finanzmittel verstärkt an die finanzschwachen, kleinen Gemeinden - auf Kosten der größeren Städte, bemängelt Bröthaler. Dabei müssten gerade die Städte Investitionsbrocken wie Kultur- oder Pflegeeinrichtungen tragen, die auch benachbarten Gemeinden zugute kommen. Stattdessen sollten laut Mitterer bei der Vergabe auch regionale und demografische Aspekte, wie Migration oder Alter, berücksichtigt werden.
Eine weitere Reform-Forderung des KDZ lautet: Entflechtung der Transferzahlungen zwischen Gemeinden und Ländern - nach dem Prinzip: "Wer zahlt, schafft an." Aktuell müssen etwa Gemeinden Gelder für Sozialhilfe oder Krankenanstalten an die Länder beisteuern, ohne Mitspracherechte zu haben. Umgekehrt finanziert das Land die Kinderbetreuung mit, die dem Rathaus obliegt.