Es wird wohl notwendig sein, die Veränderung der Reallöhne bei der Anhebung der Pensionen mit einzubeziehen.
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Unsere Pensionssysteme sehen vor, dass bei Inflation die Pensionen erhöht werden. Über die Höhe der Anpassung entscheiden Regierung und Parlament. Sie sind dabei nicht frei. Die Gesetze verlangen, dass die Kaufkraft der Pensionen erhalten bleibt. Also ist die Inflationsrate die entscheidende Größe für die Anpassung.
Was die richtige Rate der Inflation ist, wird diskutiert. Behauptet wird oft, dass die für die Pensionen relevante Rate höher sei. Ob das stimmt und wie groß der Unterschied tatsächlich ist, ist schwer zu bestimmen. Ältere Menschen benötigen mehr Medikamente und sind daher stärker von der jährlichen Anpassung der Rezeptgebühr betroffen als jüngere. Andererseits wohnen ältere Menschen eher mit bereits langfristig bestehenden Mietverträgen oder im abbezahlten Eigentum. Ihre Ausgaben für das Wohnen sind daher in geringerem Maß von kurzfristigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt abhängig. Das dürfte derzeit von großer Bedeutung sein.
Jedenfalls hat in den vergangenen Jahren die jährliche politische Auseinandersetzung um die Erhöhung der Pensionen recht gut funktioniert. Die Regierung kommt mit einem Vorschlag - die Opposition ist nicht zufrieden. Manches davon wurde in den jeweiligen Vorschlag der Regierung eingebaut. Insgesamt stiegen die Pensionen mit dem Absinken der Kaufkraft, wobei die niedrigen Pensionen oft stärker erhöht wurden. Dieses Ergebnis entspricht wohl den dominanten Gerechtigkeitsvorstellungen: Die Pensionen sollen bei Inflation nicht real geringer werden, und den Ärmeren wird etwas mehr geholfen. Dadurch wird zwar das Grundprinzip des Pensionssystems unterlaufen, aber aus sozialpolitischen Gründen kann das akzeptiert werden.
Bei der gegenwärtigen Diskussion um die Anhebung der Pensionen wird man mit diesen Überlegungen allerdings nicht auskommen. Sie gehen nämlich davon aus, dass die Löhne und Gehälter ebenfalls mit der Inflation steigen. Glücklicherweise war bis jetzt fast jedes Jahr diese Bedingung erfüllt. Die Erhöhung der Pensionen in der Höhe der Inflationsrate genoss daher hohe Legitimität. Jetzt ist diese Bedingung jedoch nicht gegeben. Die Realeinkommen der Unselbständigen werden wahrscheinlich sinken. Auch die Löhne und Gehälter werden nicht im selben Ausmaß steigen wie die Inflation. Bleibt es da ein Ausdruck von Gerechtigkeit, wenn die Pensionen im Ausmaß der Inflation angehoben werden?
Es wird wohl notwendig sein, die Veränderung der Reallöhne in die Bestimmung der Anhebung der Pensionen einzubeziehen. Wenn die Reallöhne sinken, muss das bei der Festlegung der Pensionsanpassung beachtet werden. Natürlich sollen die sehr niedrigen Pensionen stärker erhöht werden. Aber die Kaufkraft der deutlich höheren Pensionen zu erhalten, ist bei sinkenden Reallöhnen ein fragwürdiges Ziel. Wer eine Erhöhung der Pensionen im Ausmaß von 8 bis 10 Prozent fordert, wenn der Anstieg der Arbeitseinkommen deutlich niedriger ist, gefährdet das Pensionssystem - nämlich dessen Legitimität.