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Die Grenzen der Aufklärung

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Zeugen sagen reihenweise ab. | OeNB-Experte: Land hätte Bescheid wissen können. | Klagenfurt. Spätestens am zweiten Tag der Zeugenbefragungen ist der Hypo-U-Ausschuss im Kärntner Landtag zur Farce verkommen: Am Mittwoch wurde allenfalls zutage gefördert, wie eng dort die Grenzen der Aufklärung gesteckt sind. | Dossier - der Hypo-Skandal


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Nicht nur, dass die Abgeordneten kaum Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen und die Zeugen reihenweise absagen: Jene Auskunftspersonen, die tatsächlich erscheinen, dürfen nicht einmal über Dinge Auskunft geben, die ohnehin bereits öffentlich bekannt sind.

So wurden die beiden befragten Bank-Prüfer der Nationalbank (OeNB) - die einzig verbliebenen Zeugen des Tages - von ihrem Arbeitgeber zwar teilweise vom Amtsgeheimnis entbunden, aber nur in Bezug auf den konkreten Untersuchungsgegenstand des Ausschusses. Dieser ist jedoch offensichtlich zu eng gefasst, um tatsächlich den Ursachen für den Zusammenbruch der Hypo Group auf den Grund zu gehen (die "Wiener Zeitung" berichtete).

Denn offiziell überprüft der Landtag nur, ob die Aufsicht des Landes rund um den Mehrheitsverkauf der Bank an die Bayerische Landesbank im Jahr 2007 funktioniert hat. Die Bankprüfungen von OeNB und Finanzmarktaufsicht sind jedoch Angelegenheit des Bundes - und nicht des Landes. Das bedeutet, dass die Zeugen keinerlei inhaltliche Fragen zu den OeNB-Prüfungen beantworten wollten, da dies nicht durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt ist.

Etliche "Tricks" versucht

Skurril mutet das deshalb an, da einer der Befragten, der damalige Prüfungsleiter Roland Pipelka, 2007 Zeuge vor dem parlamentarischen Banken-U-Ausschuss im Nationalrat gewesen ist und damals sehr wohl Auskunft über Inhalte seines Prüfberichts gegeben hat. Eine - teilweise geschwärzte - Rohfassung wurde dem damaligen Ausschuss sogar zur Verfügung gestellt.

Den damaligen Protokollen kann man durchaus Brisantes entnehmen: So haben die Prüfer zutage gefördert, dass die Hypo versucht hat, ihr Kernkapital zu verbessern, indem zwischengeschaltete Scheingesellschaften - mittels Hypo-Krediten - Aktien von Hypo-Töchtern gekauft haben, was auf diese Weise nicht zulässig war. Über Liechtenstein wurden Geschäfte via Sondergesellschaften getätigt, bei denen die Bank letztlich den dahinterstehenden Kunden nicht kannte. Damit war Klumpenrisiken bei einzelnen Kunden Tür und Tor geöffnet - ganz zu schweigen von Geldwäscherisiken.

In Sachen Geldwäsche wurde übrigens ein bestehender Prüfauftrag erweitert, nachdem Medienberichte die heikle Verbindung zwischen dem kroatischen Ex-General Vladimir Zagorec und der Hypo aufgezeigt hatten.

Frage der Verantwortung

Pipelka sieht jedenfalls auch die Vertreter des Landes in der Pflicht, was die Verantwortung für die Hypo betrifft: Immerhin war das Land damals Miteigentümer der Bank. Es wäre Sache der jeweiligen Aufsichtsräte gewesen, Ergebnisse der OeNB-Prüfung vom Vorstand einzufordern. Inwieweit das geschehen sei, entziehe sich seiner Kenntnis.

Laut "News" wird mittlerweile auch der ehemalige Hypo-Chef Wolfgang Kulterer von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter im Hypo-Krimi geführt. Dabei geht es um einen Kredit, den Kulterer auf missbräuchliche Weise auf Wunsch des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider vergeben haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft war zu keinem Kommentar bereit.