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Sozialhilfe soll auf 726 Euro vereinheitlicht werden. | Alte Menschen ohne Pensionsanspruch sollen ebenfalls 726 Euro erhalten. | Auf Vermögen soll zurückgegriffen werden können. | Wien. Salzburgs Soziallandesrat Erwin Buchinger hat am Freitag eine weitgehende Einigung der Koalitionsverhandler SPÖ und ÖVP in der Frage der Grundsicherung verkündet. Allerdings ist man in der ÖVP weniger optimistisch. Denn Buchinger will sowohl Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandsshilfe und Sozialhilfe als auch Menschen, die keinen eigenen Pensionsanspruch haben, einbeziehen.
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Für sie alle sollte nach SPÖ-Wunsch gelten, dass sie 726 Euro monatlich und das 14 Mal im Jahr erhalten. Damit wäre man bei der von der SPÖ vorgeschlagenen Grundsicherung von 800 Euro monatlich.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, der gemeinsam mit Buchinger diesen Teil der Koalitionsverhandlungen abwickelt, bestätigte zwar, dass die Weichen gestellt seien, aber für die ÖVP sei besonders wichtig, dass Bedarf und Arbeitswilligkeit vorhanden sein müssten. ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka stellte ganz entschieden fest, dass es mit der ÖVP kein "arbeitsloses Grundeinkommen" geben werde.
Fest steht, dass die endgültige Entscheidung erst in der großen Verhandlungsrunde am 20. Dezember getroffen wird.
Bis dahin muss nun SPÖ-Verhandler Buchinger Zahlen liefern. Allerdings geht man in der ÖVP davon aus, dass Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht auf mindestens 726 Euro angepasst werden.
Drei Bereiche unumstritten
Die Sozialhilfe soll vereinheitlicht werden. Allerdings will die ÖVP hier die Arbeitswilligkeit einführen. Das bedeutet, dass nur diejenigen, die tatsächlich arbeitsunfähig sind - das gilt für zwei Drittel der Sozialhilfebezieher - die 726 Euro bekommen. Arbeitsfähige müssten sich beim Arbeitsmarktservice melden.
Bei der Sozialhilfe sind jedenfalls die Länder gefordert. Da allerdings fünf Landeshauptleute in der großen Verhandlungsrunde sitzen, könnte hier ein Abschluss gelingen. Kostenpunkt dafür: 300 Millionen Euro. Es könnten aber noch mehr als 500 Millionen dazu kommen, wenn sich all jene melden, die bisher trotz Anspruchsberechtigung keine Sozialhilfe bezogen haben (mehr als 60.000 Personen).
Weniger umstritten ist die Auszahlung einer Pension an jene, die keinen Anspruch erworben haben. Kostenpunkt: 100 bis 150 Millionen Euro.
Anhebung der niedrigen Einkommen. Die SPÖ fordert eine Aufzahlung, die ÖVP präferiert eine Senkung der Lohnnebenkosten und wünscht sich eine Einschleifregelung. Kosten: 300 bis 700 Millionen Euro.
In den Genuss der Grundsicherung sollen alle ohne Vermögen fallen. Sparvermögen, Aktien, sonstige Vermögenswerte und Immobilien werden einberechnet. Allerdings soll man etwa eine Eigentumswohnung nicht verkaufen müssen. Es soll nur der Bund oder das Land mit dem gewährten Zuschuss in das Grundbuch eingetragen werden. Aber auch das ist nicht endgültig geklärt.