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Die heiße Kartoffel Grundsteuer

Von Nina Flori

Politik

Alte Einheitswerte bei Grundsteuer verfassungskonform. | Bei Stiftungseingangssteuer hat VfGH aber Bedenken. | Wien. Die Berechung der Grundsteuer auf Basis der veralteten Einheitswerte ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Eine Beschwerde, die die aktuell vorherrschende Berechnung als verfassungswidrig angeprangert hatte, wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als unbegründet abgewiesen, teilte der VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag mit.


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"Es stimmt zwar, dass die Berechnung der Grundsteuer auf Basis der veralteten Einheitswerte stattfindet, anders als bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer geht es dabei aber ausschließlich um Grundvermögen", sagte Holzinger.

Denn das gesamte Grundvermögen werde mit dem Einheitswert bemessen, wodurch keine unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen aufeinander stoßen würden. "Die Anknüpfung an die veralteten Einheitswerte führt nur zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen", betonte der VfGH-Präsident. Zwar würde diese nicht gleichmäßig ausfallen, die steuerlichen Konsequenzen der Grundsteuer seien aber ohnehin relativ gering. Im Anlassfall des VfGH ging es um 854 Euro Grundsteuer für einen Zeitraum von sechs Jahren.

Verfassungsrechtliche Bedenken äußerste der VfGH allerdings gegenüber der Bemessung der Stiftungseingangssteuer: Denn wenn Wertpapiere oder Unternehmensanteile in eine Stiftung eingebracht werden, wird als Steuerbemessungsgrundlage deren aktueller Verkehrswert herangezogen. Bei Grundstücken hingegen dient der völlig veraltete Einheitswert zur Bemessung. Dadurch entstehe ein Missverhältnis, so der VfGH, das "unsachlich und somit verfassungswidrig" sei. In einem Gesetzprüfungsverfahren sollen diese Bedenken nun erörtert werden. Mit einer Entscheidung ist im ersten Halbjahr 2011 zu rechnen.

Schon die Erbschafts- und Schenkungssteuer hatte der VfGH wegen der veralteten Einheitswerte und der damit verbundenen Ungleichbehandlung im Jahr 2007 gekippt. Da der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage im Anschluss nicht "repariert" hatte, sind die beiden Steuern seither ganz weggefallen. Die Stiftungseingangssteuer beträgt derzeit 2,5 Prozent des in eine Stiftung eingebrachten Vermögens.

Drängen auf Reform

Bereits seit dem Sommer drängen Städte und Gemeinden - da sie dringend mehr finanzielle Mittel brauchen - auf eine Reform der antiquierten Einheitswerte. Auch der internationale Währungsfonds und die heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS haben sich wiederholt für eine höhere Grundsteuer beziehungsweise die Neubewertung der Einheitswerte ausgesprochen.

Im Jahr 2009 betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer für Betriebs-und Wohnimmobilien 553 Millionen Euro. Im Bereich der Landwirtschaft waren es 27 Millionen Euro. Bis zu einer Milliarde Euro höhere Steuereinnahmen könnte Experten zufolge die Neufeststellung der Einheitswerte bringen. Denn die letzte Bewertung der Agrar-Immobilien als Grundlage für die "Grundsteuer A" wurde 1988 durchgeführt. Für nicht landwirtschaftliche Immobilien - also jene, die durch die "Grundsteuer B" versteuert werden - wurden die Einheitswerte zuletzt 1973 in der "Hauptfeststellung" erhoben. Eigentlich hätte die nächste Hauptfeststellung bereits 1982 erfolgen sollen. In mehreren Schritten wurde jedoch lediglich eine pauschale Anpassung um 35 Prozent getätigt. Dies führt dazu, dass etwa im Anlassfall des VfGH der Verkehrswert des Grundstückes 2,5 Millionen Euro beträgt, die Grundsteuerbasis allerdings nur 44.000 Euro.

Große Abweichungen

Bis zu 520 Prozent machen die Abweichungen Holzinger zufolge aus. Und nur in wenigen Fällen liege der Verkehrswert unter dem dreifachen Einheitswert.

Im Finanzministerium sieht man auf Anfrage der "Wiener Zeitung" keine Veranlassung, an der derzeitigen Rechtslage etwas zu ändern. Auch kenne man "keine anderen Parteien, die dafür eintreten würden". Bereits im Sommer wollte Finanzminister Josef Pröll - als über die Grundsteuer diskutiert wurde - von Steuererhöhungen nichts wissen, so lange das Sparpaket nicht vorliegt.