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"Die Idee ist prinzipiell sinnvoll"

Von Franz Hubik

Wirtschaft

Folgen für Werbewirtschaft und Medien sind noch nicht abschätzbar.


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Wien. Das seit Anfang des Monats geltende Medientransparenzgesetz lässt viele Fragen offen und sorgt für jede Menge Kritik seitens der Betroffenen. Rund 5600 Unternehmen bzw. Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, müssen der Medienbehörde KommAustria bis Mitte Oktober erstmals ihre Werbeaufträge aus dem dritten Quartal 2012 melden. "Es ist das Nettoentgelt bekanntzugeben, aber Rabatte und Agenturabschläge sind herauszurechnen", sagte Rechtsanwalt Gerald Otto von der Wiener Kanzlei Cabjolsky & Otto bei einer Diskussion über das Transparenzpaket unter der Leitung von Reinhard Göweil, Chefredakteur der "Wiener Zeitung".

Dem Gesetz unterliegen Bund, Länder, große Gemeinden und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Ihnen stößt besonders sauer auf, dass die Meldepflicht von Inseraten und Kooperationen auch dann gilt, wenn gar nicht geworben wurde oder die Bagatellgrenze von 5000 Euro nicht überschritten wurde.

"Es ist eine sogenannte Nullmeldung abzugeben", erklärt Medienrechtsexperte Otto, "unabhängig davon, ob sie Werbung geschaltet haben oder nicht." Joachim Feher, Geschäftsführer der Medienagentur MediaCom, kritisiert, dass diese Bestimmungen mit sehr hohem administrativem Aufwand verbunden sind: "Hier wurde eindeutig über das Ziel hinausgeschossen." Er glaubt ebenso wenig wie Otto, dass der zusätzliche Aufwand für die Meldungen pro Jahr nur 360 Euro kosten wird, wie aus Durchschnittsberechnungen des Gesetzgebers hervorgeht. "Das wird in der Praxis wohl deutlich darüber sein", sagt Otto.

Obwohl nicht alle von der Qualität des Gesetzes überzeugt sind, halten doch selbst die größten Kritiker "die Idee dahinter prinzipiell für sinnvoll". Das Medientransparenzgesetz soll reine Selbstinszenierungen von Politikern unterbinden und Vorkommnisse aus der Vergangenheit verhindern, wie die zweifelhafte Vergabe von Regierungsinseraten, die vermutlich vorrangig an Boulevardzeitungen verteilt wurden. Ob sich die Intention des Gesetzes auch in der Praxis durchsetzt, ist ungewiss. Die Bevölkerung soll auf jeden Fall die Möglichkeit erhalten, sich über das Werbevolumen selbst eine Meinung zu bilden, indem die Daten online abrufbar sein sollen. Die Betroffenen wünschen sich vor allem ein einfaches, praxistaugliches System. In einigen Bereichen sorgen die Abgrenzungen des Gesetzes aber noch für Verunsicherung.

So sind die Folgen der Überprüfung der Werbeaufträge durch die KommAustria derzeit noch schwer absehbar. "Wir warten alle, was nach den Veröffentlichungen passiert", sagt Feher. Die erfolgen aber erst am 15. Dezember für das dritte Quartal. Dann gibt die KommAustria bekannt, wer wie viel und bei welchen Medien geworben hat.

Jenen, die der Medienbehörde davor nichts oder nur Unrichtiges gemeldet haben, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 240 000 Euro pro Jahr.