Die Diskussion zur verpflichtenden gemeinsamen Obsorge beider Eltern nach der Trennung öffnet auch den Blick auf die Ursachen für Konflikte, bei wem die Kinder nach der Trennung bleiben und wie oft sie der andere sehen darf.
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Die Vorsitzende der Familienrichter, die dieses Modell mittlerweile befürworten, Doris Täubel-Weinreich, hat Kritikern, die mehr Väter in Karenz fordern, ein interessantes Argument entgegengehalten: Die Väter müssen ja meist arbeiten.
Ein Umstand, der schon beim Kennenlernen der späteren Eltern manifest wird und darauf beruht, dass der soziale Status des Mannes einen für Frauen wichtigeren Stellenwert hat als umgekehrt. Der Verhaltensforscher Karl Grammer spricht von einem Markt "Attraktivität für Status".
Die Berufssegregation als eine der Ursachen der beruflich bedingten Einkommensschere tut ein Übriges. Schon über den Kollektivvertrag entsteht oft eine innerfamiliäre Einkommensschere von 50 Prozent und mehr. In allen Schichten treffen einander Elternteile, bei denen er um einiges mehr verdient als sie. Danach entscheidet sich, wer bei den Kindern daheim bleiben darf und wer arbeiten gehen muss. Die meisten Eltern wollen ihren Kindern höheren Lebensstandard und Ausbildung bieten, als sie selbst haben. Das kostet Geld. So geht meist der mit den besseren wirtschaftlichen Aussichten einer Erwerbsarbeit nach.
Ein zusätzliches Hemmnis bei der Väterkarenz ist, dass Väter nicht in gleichem Maße vor Kündigung oder Entlassung geschützt sind, beginnt der Schutz doch erst nach Geburt des Kindes und wenn die Karenz angemeldet ist. Väter riskieren so frühzeitig, dass ihr Arbeitsplatz, der das höhere Familieneinkommen sichert und eine Familie meist über Karenzzeiten bringt, gefährdet ist. Bei der Trennung wirkt sich das auf den Verbleib der Kinder aus; oft wird argumentiert, dass die Väter ja nicht in Karenz waren, sich nicht eingebracht haben.
Auch der Fluss der den Familien zustehenden Transferleistungen, die nach der Trennung dem Hauptwohnsitz der Kinder folgen, ist ein Aspekt. Die heutigen Gegner der gemeinsamen Obsorge haben schon 2002 die Anrechenbarkeit der Familienbeihilfe auf Unterhaltszahlungen deutlich bemängelt. Erhöhte sich nun die Betreuungsleistung der Väter, könnten auch Kindesunterhalt und Transfers gekürzt werden, was zu Lasten der meist wenig(er) verdienenden Mütter ginge, die darüber mitversorgt werden. Weitere Konflikte bei Besuchszeiten sind also absehbar.
Väter befinden sich so in der Situation, dass sie durch die Berufswahl mehr verdienen, kaum auf besser verdienende Frauen treffen, die sie bei den Kindern daheim versorgen und auf Grund von Stereotypen nach der Trennung, trotz Karenz, ihre Kinder verlieren könnten.
Robert Boder ist selbständiger IT-Fachmann.