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Die kleine Erbschaftsteuer

Von jm

Politik

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer macht die Weitergabe von Immobilien teurer - Wertstaffelung federt Erhöhung ab.


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Wien. Gegen die höhere Grunderwerbsteuer, die beim Erben und Schenken innerhalb der Familie fällig wird, dürften zumindest die Tourismusbetriebe erfolgreich aufbegehrt haben. Nach den Worten des Vizekanzlers Reinhold Mitterlehner am Sonntag in der "ORF-Pressestunde" werden diese verschont. Dafür sollen Beiträge gedeckelt und Schulden berücksichtigt werden. Der Zug kommt nicht von ungefähr, sind die Hoteliers doch schon mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen belastet.

In Zukunft soll die Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Erben von kleineren Immobilien sollen besser aussteigen. Nämlich durch eine Senkung des derzeit für Familien geltenden Steuersatzes von zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 250.000 Euro. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro liegt der Steuersatz nun bei zwei Prozent, alles über 400.000 Euro wird mit 3,5 Prozent besteuert.

Für Firmenübertragungen wird der Freibetrag deutlich erhöht: von 365.000 auf 900.000 Euro. Allerdings liegt der Verkehrswert von Firmenimmobilien vor allem in Städten oft über diesem Wert. Die Steuer soll insgesamt 35 Millionen Euro in die Kasse spülen und für die kommunale Infrastruktur zweckgebunden sein. Davon nicht betroffen sind Gründe von Stiftungen.

Für Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, kommt die Erhöhung der Grunderwerbsteuer unerwartet und "ist letztlich der Preis, den die ÖVP zahlen musste, um Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuern zu entgehen". Der SPÖ wurde damit aber eine kleine Erbschaftsteuer ermöglicht.

Das sieht Finanzminister Hans Jörg Schelling, ein großer Gegner von Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer, anders: Es handle sich dabei um eine "geringfügige", auch verfassungsrechtlich gebotene Anpassung vom Einheitswert zum Verkehrspreis. Und mit dem niedrigeren Satz bis zu 250.000 Euro werde diese Maßnahme für 90 Prozent keine zusätzliche Belastung bringen. Zudem mache sie nur 35 Millionen aus, also deutlich weniger als die von der SPÖ angestrebten zwei Milliarden Vermögensteuer.

KnackpunktFinanzausgleich

Greifbar werden die 35 Millionen aber erst über den Finanzausgleich ab 2017. Denn die Steuern fließen derzeit hauptsächlich in die Gemeindekassen: Bei der Grundsteuer zur Gänze, bei der Grunderwerbsteuer zu 96 Prozent, den Rest bekommt der Bund. Diese Mittel müssen im Zuge der Gegenfinanzierung daher erst umgeschichtet werden. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden zweckgewidmete Mittel für die kommunale Infrastruktur. "Da es ein überschaubarer Betrag ist, wird sich das im Finanzausgleich machen lassen", sagt Margit Schratzenstaller vom Wifo.

"Eine ernsthafte Erhöhung der Grundsteuer hätte Milliarden bewegt", erklärt Christof Schremmer vom Österreichischen Institut für Raumplanung, "doch da hat Wien als Großeigner von Immobilien blockiert, weil dies für die Gemeindekasse eine große Belastung bedeutet hätte". "Die Gemeinde hätte sich im Finanzausgleich aber Geld zurückholen können." Kritiker wenden ein, dass die Grunderwerbsteuer den Mittelstand trifft. Die wollte die SPÖ im Zuge der Steuerreform eigentlich entlasten. Der Durchschnittswert von Immobilien liegt laut einer OenB-Vermögensstudie bei 250.000 Euro, der Median bei 200.000 Euro. Also genau in der niedrigsten Tarifstufe, die Vergünstigungen bringen soll. Die kann auch eine Belastung bringen, wenn der Einheitswert niedrig angesetzt und die Differenz zum Verkehrswert sehr hoch ist. Am Land rechnet man ab 2016 mit Vergünstigungen.

Die Notariatskammer bemängelt wiederum, dass durch den Verkehrswert als Berechnungsgrundlage bei jeder Übertragung einer Immobilie ein Wertgutachten notwendig wird und Mehrkosten verursacht. Kammer-Präsident Ludwig Bittner meint, dass die Kosten für den Sachverständigen eine mögliche Ersparnis bei kleineren Erbschaften egalisieren werde. "Der Sachverständige wird mehr kosten als die Ermäßigung ausmacht. Familien würden, so Bittner, bei Übertragungen kaum um einen Sachverständigen herumkommen, um sich gegenüber dem Finanzamt abzusichern. Derzeit würden Immobilien bei Erbschaften in der Regel letztlich nur bei Unstimmigkeiten zwischen den Erben durch einen Sachverständigen bewertet werden.