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Im ersten Teil dieser Serie wurde beschrieben, welch riesige Mengen Geldes durch die organisierte Kriminalität erwirtschaftet werden. Die kriminellen Vereinigungen sehen sich daher vor der
Notwendigkeit, diese Vermögen sicher unterzubringen, seine Existenz und seine illegale Herkunft zu verbergen, sodaß der Anschein erweckt wird, es handle sich um redlich erworbene Einkünfte. Hiezu
bedienen sie sich üblicherweise eines dreistufigen, dynamischen Prozesses: der Geldwäsche.
Ein Geldwäscher kommt früher oder später an der Kredit-und Finanzwirtschaft und ihren Institutionen nicht vorbei. Denn Geschäfte der organisierten Kriminalität werden · weil gerichtlich nicht
einklagbar · nur in der ersten Phase vorzugsweise Zug um Zug und mittels Bargeld abgewickelt. Der Geldwäscher betritt, um es salopp zu formulieren, eine Bank mit einem großen Volumen Bargeld (dem
medial oft strapazierten "schwarzen Koffer") und verläßt sie mit einem Scheck in der Brusttasche. Er ist bestrebt, ein leicht fungibles und disponierbares Finanzinstrument zu erhalten.
Oder es können auch die schwerer durchschaubaren Techniken, wie zum Beispiel die der Vermischung legaler Einnahmen aus einem Unternehmen mit solchen aus illegalen Geschäften ("commingling money")
angewendet werden. Diese erste Stufe der Umwandlung von Bargeld in Buchgeld wird als Plazierung ("placement") bezeichnet.
In der zweiten Stufe dieses dynamischen Prozesses versucht der Geldwäscher durch verschiedene Schichten von Finanztransaktionen (daher auch "layering" genannt), die förmlich übereinander getürmt
werden, Gerichte und Finanzermittler zu verwirren. Dadurch soll die Verfolgung des Geldes extrem schwierig gestaltet werden, um den Geldfluß zu verschleiern und das Geld vor einer eventuellen
späteren Beschlagnahme zu schützen.
Durch die Schichtung soll der sogenannte "paper trail", also die Spur, die eine Überweisung über Banknoten oder eine sonstige Transaktion hinterläßt, unterbrochen werden. Vorzugsweise wird dazu das
Geld, das bereits in Aktien, Schatzbriefe, Optionen, Polizzen, Bankgarantien usw. umgewandelt wurde, um die halbe Welt geschickt. Denn: Werden verschiedene Rechtssysteme durchlaufen, wird auch die
Verfolgbarkeit des Geldflusses immer schwieriger, und es kann sein, daß die Ermittlungen sich in endlosen Rechtshilfeverfahren totlaufen. Dieser Geldwäscheprozeß ist kostspielig, aber nach Ansicht
der Geldwäscher lohnt sich der Aufwand, der 20% und mehr des ursprünglichen Kapitals ausmacht.
Die dritte Stufe der Geldwäscherei besteht in der Reintegration, d.h. die gewaschenen Gelder, die keine Verbindung zum organisierten Verbrechen mehr zeigen, werden in sichtbare, respektable
Vermögenswerte umgewandelt. Das können Beteiligungen an Firmen, Industrien, Projekten, aber auch an einer Bank sein, wobei diese bei einer gänzlichen Übernahme oder Neugründung auch selbst in den
Dienst von Geldwäscheaktivitäten gestellt werden könnte.
Die Erkennbarkeit der Geldwäscherei ist daher zunächst für die Mitarbeiter von Kredit- und Finanzinstitute gegeben, welchen der Kunde oder Unternehmer, gegenübertritt. "Know Your Customer" ist das
aus dem angloamerikanischen Bankbetrieb übernommene Motto. Dies bedeutet, daß der erste Ansatz der Bekämpfung der Geldwäscherei in einer profunden Kenntnis des Klienten, seines Unternehmens und
seiner Geschäftsaktivitäten besteht.
Damit nicht in Einklang stehende Vorgänge, Transaktionen mit ungewöhnlicher Komplexität, ohne fundierte wirtschaftliche Begründung und ohne erkennbare Rechtsgrundlage sollten immer ein Grund zur
eingehenderen Prüfung eines Geschäftsfalles sein.
Erleichtert wird die Beurteilung von Transaktionen in Hinblick auf einen begründeten Verdacht durch Verdachtsraster, welche von Behörden und Interessensvertretungen des Geld- und Kreditwesens für
verschiedenartige Geschäftsfälle entworfen wurden.