Ex-Geldgeber zog Ende 2010 gegen Bank vor Gericht. | Notverstaatlichte Bank muss auf EU-Auflagen Rücksicht nehmen. | Wien. Hätten die österreichischen Steuerzahler im Herbst 2008 die Kommunalkredit nicht durch eine Notverstaatlichung vor der Pleite gerettet, hätten wohl sämtliche der einstigen Geldgeber der Bank am Ende des Tages keinen Cent mehr wiedergesehen. Nun, da der Höhepunkt der Finanzkrise langsam in Vergessenheit gerät, achtet die EU-Kommission penibel darauf, dass kein privater Investor ungerechtfertigte Vorteile verbuchen kann.
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Bei einem - in diesem Zusammenhang - besonders interessanten Fall gehen eingeweihte Kreise davon aus, dass die Kommunalkredit jüngst aufgetretene Probleme bald aus der Welt geschafft haben wird: Wie aus dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Jahresbericht der KA Finanz AG - des Abwicklungsteils der Bank - hervorgeht, hat ein Großinvestor gerichtliche Schritte gegen diese eingeleitet. Mittlerweile sind die Gespräche jedoch angeblich auf gutem Wege. Der Investor hält Wertpapiere, denen sogenannte Partizipationsscheine (eine Art stimmrechtslose Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung) zugrunde liegen. Informationen der "Wiener Zeitung" zufolge behauptet der einstige Geldgeber, die Wertpapiere wären im Abfindungsfall mehr wert, als die Kommunalkredit ihm zugesteht.
Spuren führen nach Frankreich oder Japan
Laut Jahresabschluss war das Partizipationskapital dieses Investors vor der Notverstaatlichung begeben worden. Bei der Spaltung der Bank in eine zukunftsträchtige "Kommunalkredit neu" und in eine abzuwickelnde vielzitierte "Bad Bank" Ende 2009 flossen 151,66 Millionen Euro in letztere. Den allgemeinen Richtlinien dieser Spaltung zufolge dürfte es sich dabei um 75,83 Prozent des Gesamtinvestments gehandelt haben.
Laut Informationen der "Wiener Zeitung" handelt es sich um keinen österreichischen Geldgeber - auch nicht um die französisch-belgische Dexia-Bank, die als ehemalige Miteigentümerin gemeinsam mit der früheren Kommunalkredit-Mutter, der Volksbanken-AG, bei der Notverstaatlichung Partizipationskapital zeichnen musste. Von der Größenordnung des Investments her kommen - Kennern der Materie zufolge - ein französischer oder ein japanischer Versicherungskonzern beziehungsweise eine Pensionskasse in Frage. Der Rechtsweg wurde jedenfalls Ende 2010 im Ausland beschritten.
EU-Kommission müsste Abfindung genehmigen
Dabei geht es nicht nur um viel Geld: Da die EU-Kommission jede Abfindung eines Alt-Investors genehmigen muss, kann der betroffene Geldgeber tatsächlich kaum mit einem Entgegenkommen rechnen. Oft sind Manager jedoch dazu gezwungen, sich so gut wie möglich abzusichern, damit es später nicht heißt, sie hätten eine Möglichkeit ungenutzt gelassen.