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"Die Kontrolle funktioniert, aber . . ."

Von Simon Rosner

Politik

Martin Kreutner über die erreichten Verbesserungen im Kampf gegen Korruption, ausständige Forderungen und neue Gefahren - und die Rolle der Medien.


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Am 9. Dezember ist Welt-Antikorruptionstag. Anlässlich dessen erinnern die Proponenten des Antikorruptionsvolksbegehrens an ihre Forderungen, von denen zwar einige umgesetzt wurden oder zumindest die Umsetzung eingeleitet wurde, vieles aber noch offen ist. Sie richten einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Parteien. Darin wird auch der Erhalt der "Wiener Zeitung" gefordert. Einer der Proponenten, der Antikorruptionsexperte Martin Kreutner, sprach vorab im Interview über das Erreichte und die offenen Forderungen.

"Wiener Zeitung": Das Antikorruptionsvolksbegehren hat 72 konkrete Forderungen formuliert, rund 300.000 Unterstützer haben unterschrieben. Was ist seither passiert?

Martin Kreutner: Passiert ist zunächst einmal eine angeregte Diskussion. Es gab aber auch konkret die Nicht-Umsetzung eines Razziaverbots für den öffentlichen Sektor und die Verlängerung der Kronzeugenregelung. Andernfalls hätte es im Oktober keine Hausdurchsuchung und jetzt auch keinen Kronzeugen gegeben. Auch wurde ein Entwurf zum Hinweisgeberschutz in Umsetzung einer EU-Richtlinie vorgelegt, aber noch ohne Beschluss. Dabei hätte das schon im Dezember 2021 erledigt sein müssen. Neu ist auch das Parteiengesetz, da sind einige Verbesserungen geschehen. Und es gibt ein sehr gutes Modell für eine Bundesstaatsanwaltschaft. Man muss aber aufpassen, dass davon am Ende der politischen Diskussion noch etwas übrigbleibt.

Die grüne Klubchefin Sigrid Maurer sagte beim Österreichischen Demokratietag kürzlich, dass es in Österreich eigentlich scharfe Antikorruptionsgesetze. Stimmt das?

Ich sehe das differenzierter. Im Strafrecht gibt es Bestimmungen, die den Standards entsprechen. Aber es gibt zumindest zwei Lücken: Erstens die Kandidatenbestechung, wenn man jemanden mit Hinblick auf ein zukünftiges Amt "schmiert". Und die zweite Lücke ist der Mandatskauf, dass sich jemand durch Zuwendung an eine Partei einen günstigen Listenplatz erkauft und dann nicht nur über Gesetze mitentscheidet, sondern auch allfällig Immunität genießt.

Welche großen Punkte aus dem Volksbegehren sind noch ausständig?

Einiges. Die Stärkung der Justiz, also etwa die Entrümpelung der Weisungskette der Staatsanwaltschaften, die Trennung der Weisungsspitze von einem politischen Organ, keine politischen Inventionen in laufende Verfahren, z.B. Privattermine als Beschuldigte beim zuständigen Sektionschef. Und wir brauchen dringend eine Modernisierung des Bundesarchivgesetzes. Für Papierakten und dergleichen gibt es genaue Vorschriften, aber wie sieht es bei dienstlichen Daten auf Handys, Terminkalendern und Festplatten aus?

Bei digitaler Kommunikation mischt sich erfahrungsgemäß dienstlich und privat viel stärker. Stellt sich da nicht auch die Frage der Praktikabilität?

Das sind richtige Einwände, sie sind aber lösbar. Es geht darum, dass ein revidiertes Bundesarchivgesetz Unklarheiten regelt und Lücken schließt. Natürlich sind auch im politischen Kontext die Grundrechte zu wahren, darf man nicht schlechter gestellt sein. Etwa hat man auch früher Telefonate nicht immer verschriftlichen müssen. Was aber relevante Auswirkung für einen administrativen Vorgang hatte, musste durch Aktennotizen veraktet werden. Was man dienstlich über Apps abwickelt, gehört ergo auch ins Bundesarchiv.

Offen ist auch noch das Informationsfreiheitsgesetz. Der größte Hebel?

Ja, im internationalen Kontext, bezogen auf Österreich, gibt es zwei große Hebel: Informationsfreiheit, damit die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, etwa durch eine Bundesstaatsanwaltschaft.

Da gibt es den ewigen Streit, ob die Justiz zur Gerichtsbarkeit zu zählen ist oder Behörde ist und damit Teil der Verwaltung. Und eine Behörde, die sich selbst kontrolliert, ruft auch Kritik hervor. Verstehen Sie diese?

Nur sehr eingeschränkt. In der Bundesverfassung steht im Artikel 90a, dass die Staatsanwaltschaft Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist. Das ist klar und eindeutig. Aber leider folgt dann die typisch österreichische Halblösung, nämlich dass durch einfaches Gesetz Weisungsmöglichkeiten vorbehalten werden. International gibt es einen klaren Standard dahingehend, dass die Staatsanwaltschaften Teil der Justiz sind und deshalb unabhängig gegenüber der exekutiven Staatsmacht zu sein haben.

Wie ist hier das Modell Bundesstaatsanwaltschaft zu werten?

Positiv. In Italien unterliegen die Staatsanwälte gar keinem Weisungszug. Das ist hier nicht angedacht. Es soll sehr wohl eine Dienst- und Fachaufsicht geben, die aber von der Ministerin getrennt ist. Und wie in der Gerichtsbarkeit entscheidet in Letztinstanz keine Einzelperson, sondern ein Dreiersenat. Das haben die alten Römer schon gewusst: tres faciunt collegium - drei machen ein Kollegium. In der europäischen Staatsanwaltschaft ist das bereits umgesetzt, und Österreich hat dieses Modell mitentwickelt. Was in der Debatte aber stets ausgelassen wird: Sämtliche Schritte der Staatsanwaltschaft unterliegen der Kontrolle der Gerichte.

An dieser gerichtlichen Kontrolle gibt es aber auch Systemkritik, da Zwangsmittel nur selten richterlich nicht genehmigt werden. Eine Ablehnung muss von einem Richter ausführlich begründet werden, während für eine Genehmigung ein schneller Stempel reicht. Gibt es hier Nachbesserungsbedarf?

Ein klares Ja. Das hat etwa auch der hochrangige Beirat der Justizministerin moniert. Dazu bedarf es keiner großen gesetzlichen Neuregelung, sondern innerhalb der Gerichtsbarkeit bei entsprechender Ressourcenausstattung dem simplen Nachkommen dieser originären Aufgabe.

Bei der Informationsfreiheit gibt es Bedenken wegen einer potenziell überbordenden Nachfrage: Ist das berechtigt? Immerhin sind viele Gemeindeämter nicht gerade üppig besetzt.

Diese Bedenken sind zum Teil berechtigt. Ich verstehe, wenn eine kleine Gemeinde von einem Bürgermeister im Nebenerwerb geleitet wird. Davor ist der Hut zu ziehen. Es muss auch zukünftig möglich sein, dass Personen diese Ämter ausüben, die keine Juristen sind. Das könnte man aber mit Clearingstellen auffangen, also Kompetenzzentren, an die sich Gemeinden wenden können.

Die Volksanwaltschaft hat heuer in Salzburg einen Pflegeskandal aufgedeckt, der Rechnungshof die Cofag geradezu zerrissen, dazu tagt der U-Ausschuss und Medien berichten tagtäglich über kleinere und größere Affären. Funktioniert die Kontrolle?

In weiten Bereichen funktioniert sie, wenn ich etwa an die Rechnungshöfe denke, ebenso die Gerichte oder auch die Bundeswettbewerbsbehörde - wenn man sie denn lässt. In Medien ist es zu Grenzüberschreitungen gekommen, in Wahrheit seit 10, 15 Jahren. Da sind Dinge aufgebrochen, die erschütternd sind.

Aber selbst die betroffenen Redaktionen haben kritisch berichtet und aufgedeckt. Zeigt das nicht, dass die Journalistinnen und Journalisten trotz Interventionsversuchen und großer Nähe mancher Chefredakteure frei sind?

Da bin ich schon bei Ihnen, aber die Frage ist, wozu überhaupt diese oft fast schon intime Nähe? Jeder Journalist soll Kontakte haben und sich mit Politikern treffen können. Nur dort, wo es ins zu lockere Du übergeht und sich Abhängigkeiten aufbauen, muss es eine rote Linie geben. Diese Urteilsfähigkeit verlangt man ja auch von jedem "kleinen" Beamten. Die andere Sache ist der Eindruck in der Öffentlichkeit. Die beste redaktionelle Firewall ist wertlos, wenn das Bild der Verhaberung im Raum bleibt. Das muss jede journalistische Führungskraft wissen.

Eine neue Forderung, die im offenen Brief erhoben wird, ist der Erhalt der "Wiener Zeitung" und die "Verhinderung der Verstaatlichung der Journalistenausbildung". Die grüne Mediensprecherin Eva Blimlinger sieht in dem Konstrukt keine solche Verstaatlichung. Was antworten Sie ihr?

Diese Verstaatlichung ist nicht schönzureden. Wenn in Zukunft die Ausbildung erstens zentralisiert, zweitens monopolisiert, drittens hierarchisch unter der Leitung eines Exekutivorgans steht, reicht schon der Schein. Warum hat man das überhaupt so aufgesetzt? Ich sehe beim besten Willen keinen Mehrwert, sondern Gefahr für die Kontrollfunktion der Medien.

Argumentiert wird, dass damit Praxisplätze geschaffen werden für bereits theoretisch ausgebildete Journalisten.

Aber kann man das nicht einfacher mit Stipendien lösen? Ich sehe nach wie vor den Wert nicht. Und wo immer eine neue Institution geschaffen wird, muss gefragt werden: Wer kontrolliert, und kann das missbraucht werden? Die Zeiten sind nicht immer demokratiefreundlich. Es kann andere Umstände und andere Regierungsformen geben.

Zur Person:

Martin Kreutner war Dekan der Anti-Corruption Academy in Laxenburg und Berater für UNO, Europarat, OSZE, Transparency International und die Weltbank. Er arbeitet seit 30 Jahren in der Korruptionsbekämpfung und ist einer der Proponenten des Volksbegehrens.