Komplizierte Verfahren und falsche Auswahlkriterien. | Bundesbeschaffung rät zu Regelung der Nutzungsrechte. | Wien. "Kampagnen im öffentlichen Auftrag zählen zu den schlechtesten des Landes." Mit dieser Kritik machte Eduard Böhler von der Werbeagentur Wien Nord seinem Ärger über öffentliche Ausschreibungen Luft.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Bei einer Veranstaltung der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) über die Vergabe von Informationskampagnen und PR-Dienstleistungen hagelte es von der Kreativbranche harte Kritik an öffentlichen Ausschreibungen. Diese seien zu kompliziert, zu unklar und würden viel zu kurze Fristen vorsehen. In den Jurys würde es an Experten fehlen, die kreative Leistungen richtig beurteilen und somit auch die beste Agentur auswählen könnten.
Gute Werbeagenturen würden sich deshalb oft gar nicht mehr um Aufträge von Bund, Ländern & Co. bewerben. "Es gibt sehr viel Unwillen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen", betonte auch Christian Kollmann von Communication Matters.
Besonders kleine Firmen - etwa 62 Prozent der Werbe- und Kommunikationsbranche bestehen aus Ein-Personen-Unternehmen - haben schon von vornherein gar keine Chance, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.
Keine Chance für Kleine
Laut Peter Drössler, Obmann des Fachverbandes Werbung & Marktkommunikation bei der Wirtschaftskammer Österreich, werden in den Ausschreibungen nämlich oft sehr hohe Umsätze verlangt. Außerdem könnten es sich kleine Firmen nicht leisten, Personal für die Bearbeitung der komplexen Ausschreibungen für mehrere Tage abzustellen. Schließlich müssen Unternehmen im Vergabeverfahren eine Fülle von Unterlagen vorlegen, um ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Karin Rauschal von der BBG erklärte, dass öffentlichen Auftraggebern teilweise die Hände gebunden sind, da sich diese an die strengen vergaberechtlichen Vorschriften halten müssen. Eine geplante Novelle zum Bundesvergabegesetz könnte für Agenturen aber Erleichterungen bringen. So sollen Bewerber künftig ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer Erklärung belegen können.
Jedenfalls ausführlich geregelt werden sollten laut Rauschal die Nutzungsrechte an den Kreativleistungen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. "Man könnte es sonst bereuen."