Wie unberührbar ist die Kunst? Diese Frage warf die Albertina kürzlich durch eine Personalentscheidung auf. Absolute Unantastbarkeit um jeden Preis war das ganz klare Urteil des Museums.
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Die fristlose Entlassung des Oberaufsehers Wolfgang D. die Folge. Dieser hatte beim morgendlichen Rundgang durch die
Sonderausstellung "Cars" bemerkt, dass eine von neun lose an die Wand gelehnten Fototafeln verrückt worden war. Wahrscheinlich hatte eine Reinigungskraft sie beim Putzen touchiert. Der Oberaufseher stellt den ursprünglichen Zustand wieder her. Nicht etwa mit einem sanften Fuß-Kick, sondern mit spitzen Fingern und ohne die Vorderseite der Tafel zu berühren.
Es handle sich um "untreues Verhalten im Dienst", begründete die Albertina die sofortige Freistellung. Zudem habe D. nicht Bericht erstattet, also etwas vertuscht und verheimlicht. Man müsse zeitgenössische Kunst ebenso als unberührbar achten wie Dürer oder Rembrandt, verteidigte auch die Chefkuratorin. Eine Volksanwalts-Sendung befasste sich mit dem Fall, das Arbeitsgericht wurde bemüht.
Die Albertina scheint die Absurdität des Streites nun auch erkannt zu haben: Seit letzter Woche ist Wolfgang D. wieder im Dienst, die Klage beim Arbeitsgericht ist zurückgezogen, ließ das Museum nun wissen. Die Unberührbarkeit von Kunst scheint nicht in Gefahr.