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Die letzte Sammelklage ist erledigt

Von Wolfgang Sablatnig

Politik

Weg für Zahlungen an NS-Opfer frei. | Ein letzter Kläger machte es spannend. | Washington/Wien. Die Bestätigung der Rechtssicherheit in der Restitutionscausa durch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in Washington war der letzte Akt. Den vorletzten Akt hatten am Mittwoch die New Yorker Bezirksrichterin Shirley Wohl Kram, US-Klagsanwalt Jay R. Fialkoff sowie Vertreter der Republik Österreich, österreichischer Unternehmen und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vollzogen. Fialkoff und die Anwälte der Beklagten hatten gemeinsam die Abweisung der letzten noch offenen Sammelklage von Nazi-Opfern gegen österreichische Unternehmen beantragt. Und Richterin Kram hat dem schneller als erwartet zugestimmt. Das letzte Verfahren gegen die Republik und die Verstaatlichtenholding ÖIAG war vor zwei Wochen von einem US-Berufungsgericht abgewiesen worden.


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# Anwalt Fialkoff drängte

Ob diese Abweisung für die Rechtssicherheit als Voraussetzung für Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds genügt, war am Donnerstag vorerst unklar. Von 27 namentlich genannten Klägern Fialkoffs hatten 26 der Abweisung zugestimmt.

Offen geblieben war das Verfahren eines einzelnen Klägers. Dieser war erst mit Verspätung in das Verfahren Fialkoffs eingestiegen. Er streitet mit der Republik vor allem im Zusammenhang mit einer Liegenschaft in Innsbruck. Diese Ausein-andersetzung hatte bereits 1959 Eingang in einen diplomatischen Notenwechsel zwischen Österreich und Großbritannien gefunden.

Mit einem eigenen Anwalt könnte der Mann noch ein außerordentliches Rechtsmittel einlegen. "Es könnte sein, dass man das abwarten muss", hatte Nationalratspräsident Andreas Khol noch am Donnerstag im Gegensatz zur zweiten Nationalratspräsidentin Barbara Prammer gemeint.

Fialkoff, der das Verfahren seit Oktober 2000 geführt hatte, drängte. "Aus meiner Sicht war das der letzte Schritt zur Rechtssicherheit. Die österreichische Regierung sollte das rasch bestätigen", sagte er der "Wiener Zeitung".

Die Bundesregierung muss die entsprechende Bestätigung jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Dann haben Republik, Stadt Wien und Wirtschaft 30 Tage Zeit, den Entschädigungsfonds mit den vereinbarten 210 Millionen Dollar zu füllen. Möglich sind vorerst Vorauszahlungen. Wie hoch diese ausfallen, wird am 15. Dezember im Kuratorium des Entschädigungsfonds fixiert.