Fünf Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl sind fix. Bis Dienstag können Unterschriften nachgesammelt werden.
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Wien. Am Freitag um 17 Uhr ist Schluss. Spätestens dann müssen die Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl zumindest 6000 Unterstützungserklärungen beim Innenministerium einbringen. Haben sie die nötigen Erklärungen bis dahin nicht beisammen, gibt es noch die Möglichkeit einer Nachfrist bis nächste Woche Dienstag. Dann steht endgültig fest, wer Ende April am Wahlzettel im Rennen um die Hofburg stehen wird. Die Nachfrist könnten Kandidaturanwärter wie der Baumeister Richard Lugner oder die Schriftstellerin Elfriede Awadalla brauchen. Für sie wird es knapp.
Denn für die Parteikandidaten Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP), Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen (Grüne) waren die 6000 Unterstützungserklärungen keine wirkliche Hürde. Die Kandidaten können schließlich mehrheitlich auf einen in Österreich etablierten Parteiapparat zurückgreifen, der für seinen Hofburg-Kandidaten die Bundesländer abgrast.
Griss knackt 12.000er Marke
Etwas anders ist das bei der parteiunabhängigen Kandidatin Irmgard Griss. Sie gab schließlich vergangene Woche als Erste die nötigen Unterstützungserklärungen ab, am Mittwoch knackte die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs letztlich die 12.000er-Marke. Laut einer Aussendung komme die Unterstützung vor allem aus den Bundesländern Wien und Steiermark, die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl ausmachen. Fast 1900 Menschen konnte Griss, die sich am Dienstag zur "Ehe für alle" bekannte, in ihrem Heimatbezirk Graz-Stadt für sich gewinnen.
Auch das Spendenkonto der 69-Jährigen wächst weiter. Knapp 1500 Bürger unterstützen bisweilen den Wahlkampf von Griss mit über 600.000 Euro. Das Gros sind Kleinspenden unter 1000 Euro. Das angestrebte Ziel von Griss bleibt eine Million Euro an Spendengeldern. "Mit diesem Betrag können wir dann in minimalem Ausmaß aktiv Wahlwerbung betreiben", so Kampagnenleiter Milo Tesselaar in einer Aussendung.
Einen Vergleich bei den Unterstützungserklärungen der bereits feststehenden Kandidaten bietet nur Alexander Van der Bellen. Am Dienstag gab sein Wahlkampfmanager Lothar Lockl bekannt, dass bislang knapp 14.500 Unterstützungserklärungen für den früheren Grünen gesammelt werden konnten. SPÖ, ÖVP und die Freiheitlichen werden die Gesamtzahl allesamt erst am Freitag mit Fristende bekanntgeben.
Lugner und Awadalla zittern
Etwa die Hälfte der 12 Kandidaten dürften weit unter der geforderten 6000er-Hürde liegen. Zittern müssen zum Beispiel noch Lugner oder Awadalla. Die 59-Jährige Schriftstellerin konnte bisher laut eigenen Angaben 5000 Unterstützungserklärungen sammeln und befindet sich zumindest in der Nähe einer Kandidatur. "Es wird knapp", schrieb sie am Dienstag auf ihrer Facebook-Seite.
Baumeister Lugner spricht von mehr als 1500 Stimmen, die ihm für das Rennen um die Hofburg fehlen. Es bleibt abzuwarten, ob Lugner nach seinem ersten Antritt 1998 ein zweites Mal die Kandidatur fixieren kann. Der EU-Gegner Robert Marschall wiederum geht fix davon aus, dass er am Freitag "einen gültigen Wahlvorschlag" und die 6000 Unterstützungserklärungen beim Innenministerium einbringen kann. Konkrete Zahlen möchte Marschall aber nicht nennen.
Kleines Detail am Rande, wenn auch nur schwer mit der Bundespräsidentenwahl vergleichbar: Mit seiner Partei EU-Stopp erreichte Marschall 2014 bei der Europawahl fast 78.000 Wähler oder 2,8 Prozent. Am Freitag wird es auch für den 50-Jährigen Gewissheit geben, ob sein Name tatsächlich am Stimmzettel für die Hofburg stehen wird.
Zum Wochenende wird gezählt
Bis Dienstag gibt es für Kandidaten, die die nötige Unterstützung nicht bis Dienstag beisammen haben, eine Nachfrist. Diese sieht das Bundespräsidentenwahlgesetz in Paragraf 8 vor: Wenn Unterstützungserklärungen fehlen, hat die Wahlbehörde den Zustellungsbevollmächtigten aufzufordern, diesen Mangel "binnen drei Tagen zu beheben".
Die Bundeswahlbehörde tritt am Samstag am späten Nachmittag zusammen. Freitag und Samstag werden mit einem erweiterten Team die Unterstützungserklärungen geprüft und gezählt. Werden Mängel (auch eine fehlende Zustimmung des Kandidaten wäre ein solcher) festgestellt, wird den betreffenden Bewerbern die Nachfrist zuerkannt. Diese Bestimmung gibt es nur bei Bundespräsidentenwahlen, bei Nationalratswahlen gibt es dieses Instrument nicht. Nach einer neuerlichen Prüfung stehen die Kandidaten für den Stimmzettel am Gründonnerstag, 24. März, fest. An diesem Tag sind die Wahlvorschläge abzuschließen und zu veröffentlichen. Dann können die Stimmzettel für die Wahl am 24. April gedruckt werden.