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Die Lex Santa Claus

Von Christina Böck

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Die Wahl zwischen Weihnachtsmann und Christkind sollte einem eigentlich leicht fallen, wenn man nur zwei bekannte Weihnachtslieder vergleicht. Da gibt es auf der einen Seite das Christkind, das "kehrt mit seinem Segen ein in jedes Haus" und hat vor, "dass es treu mich leite an der lieben Hand". So ist es in "Alle Jahre wieder" überliefert. Der Weihnachtsmann hingegen ist bekanntlich ein bärtiger Mann im roten Pyjama, der sich durch Kamine zwängt und bei dem man besser aufpasst, denn "er beobachtet dich, wenn du schläfst". Also sollte man sicherheitshalber brav sein, und zwar "um Himmels willen!" So ist die Datenlage in "Santa Claus Is Coming to Town".

Da liegen die Karten ja ziemlich offen auf dem Tisch. Und da war noch gar nicht von des Weihnachtsmannes großem Sack die Rede. Santa ist wiederum nicht so ein Alkoholiker, wie er aussieht, er trinkt ja vorwiegend Coca Cola. Das Christkind muss freilich in ländlichen Gegenden so manches Schnapserl vertragen. Dafür gibt es allerdings keine gesicherten Belege via Weihnachtsliederbuch.

Ein Wunder eigentlich, dass nicht mehr Einbrecher die Lex Santa Claus anwenden. Ein Kandidat dafür könnte jener Gauner aus Sachsen sein, der zwar in ein Wohnmobil eingebrochen ist, aber dort nur seinen mitgebrachten Wein getrunken und seinen Rausch ausgeschlafen hat. Dann hat er ein Entschuldigungsbrieferl hinterlassen und auch noch das aufgebrochene Schloss ersetzt. Nur ein Gerücht ist, dass man ihn zuvor im Wohnwagen besonnen singen gehört hat: "Stille Nacht, heilige Nacht, hamma schon wieder an Einbruch gemacht . . ."