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Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung lassen sich die meisten großen Themen weder im dunkelsten Schwarz noch im hellsten Weiß darstellen. Und offensichtlich fällt es Politik wie Medien seit einiger Zeit ziemlich schwer, mit dieser banalen Erkenntnis auch entsprechend umzugehen.
Da ist etwa die Frage von Grenzkontrollen innerhalb Schengens. Dass diese Kontrollen abgeschafft wurden, ist ein Meilenstein für den Binnenmarkt wie für das Lebensgefühl Europas. Dass dadurch auch Gesetzesbrechern ihr Handwerk erleichtert wird, ist evident. Wie sehr, das bleibt meist Mutmaßungen überlassen.
Als sich nun im Vierländereck von Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Belgien hunderte Sicherheitskräfte auf die Suche nach dem flüchtigen Attentäter von Straßburg machten, gelangen allein der deutschen Bundespolizei binnen 50 Stunden 154 Fahndungstreffer, darunter der Vollzug von 15 offenen Haftbefehlen. Nur der gesuchte Islamist, der eigentliche Anlass für die Fahndung, war nicht darunter.
Was sagen diese Zahlen aus? Zum einen sind sie Wasser auf die Mühlen aller, denen die Abschaffung der Binnengrenzen ein Dorn im Auge ist. Zum anderen fehlt in dieser Aufzählung die andere Seite der Medaille, nämlich die materiellen wie immateriellen Kosten derjenigen Bürger und Unternehmen, die sich gesetzestreu auf die Freiheiten des Schengenraums verlassen haben. Angesichts des beschränkten Zeitraums und des Ziels der Aktion, der Suche nach einem Terroristen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Kosten verkraftbar waren. Volkswirtschaftlich wäre der Schaden durch ein dauerhaftes Ende von Schengen sicher beträchtlich, politisch wäre es sogar fatal.
Bleibt als Résumé: Unangekündigte Kontrollen an den Binnengrenzen sind durchaus sinnvoll, um Gesetzesbrecher an die analoge Handlungsfähigkeit der staatlichen Ordnungshüter zu erinnern.
Ähnlich hin- und hergerissen zwischen widersprechenden Zielsetzungen verläuft die Debatte um die staatliche Mindestsicherung. Und auch hier verschärfen noch unterkomplexe Partikularinteressen politischer Parteien ohnehin überkomplexe Sachzwänge. In Kombination hat das in Österreich nun dazu geführt, dass konkrete Varianten des sozialen Sicherungsnetzes entweder zu geringe Arbeitsanreize bieten oder gegen die Gebote der Verfassung verstoßen, wie die Höchstrichter seit Monaten kundtun. Wo der Mittelweg verläuft, ist längst bekannt, dagegen sprechen allein politische Kosten-/Nutzenkalkulationen.
Bleibt am Ende die Frage, wie lange die Politik noch glaubt, davon profitieren zu können, wenn sie so tut, als ob große Fragen nur eine Seite hätten.