Am Sonntag werden auch die Bezirkschefs neu gewählt - obwohl sie teilweise Gebiete verwalten, die fast so viele Einwohner haben wie Graz, sind ihre Einflussbereiche sehr überschaubar.
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Wien wählt am 11. Oktober seinen Gemeinderat neu. Da Wien gleichzeitig Bundesland und Gemeinde ist, ist der Gemeinderat personell ident mit dem Landtag und der Bürgermeister ist auch der Landeshauptmann von Wien und wird in dieser Funktion vom Bundespräsidenten angelobt.
Die Aufgaben des Stadtsenats umfassen generell Verwaltungsbeschlüsse - etwa über Personalangelegenheiten bzw. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Und er berät Anträge der einzelnen Ressorts bzw. deren amtsführender Stadträte, die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Der Stadtsenat erstellt zudem jährlich den Budgetvorschlag und den Rechnungsabschluss der Stadt und legt ihn dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Im Landtag wiederum werden einfache Landesgesetze, aber auch Landesverfassungsgesetze beschlossen.
Macht ohne Macht
Ebenfalls am 11. Oktober werden die Bezirksvertretungen der 23 Wiener Gemeindebezirke neu gewählt. Sie haben je nach Einwohnerzahl 40 bis 60 Mitglieder; wahlberechtigt sind hier auch EU-Bürger aus anderen Ländern. Die Wirkungsbereiche des Bezirksvorstehers sind in 33 Punkten der Stadtverfassung festgelegt und die der Bezirksvertretung in 27 Punkten.
Laut Stadtverfassung hat der Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte gegenüber der Stadtregierung. Diese Rechte umfassen laut Stadtverfassung die "Unterstützung des Bürgermeisters in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, soweit sie den Bezirk betreffen" oder "Repräsentation des Bezirkes bei offiziellen Anlässen".
In der budgetären Verantwortung der Bezirksvorsteher liegen u.a. die Straßen (öffentliche Beleuchtung und Verkehrsmaßnahmen, Reinigung, Kanalbauten), aber auch Grünanlagen und Kinderspielplätze, sowie Kindergärten und Schulen, Märkte, Bäder. So fallen etwa die Sanierung von Schulen oder die Errichtung von Parks in die Aufgaben eines Bezirks. Da die Bezirksbudgets allerdings oft nur die Fixkosten wie etwa jene für den Schulerhalt abdecken, ist der der Bezirksvorsteher viel damit beschäftigt, von der Stadt Geld einzufordern.
Darüber hinaus gibt es noch einige andere Bereiche, wo die Bezirkschefs mitwirken können oder müssen - u.a. im Bauausschuss oder im Umweltausschuss des Gemeinderats, welcher den Bezirken dann auch bestimmte Bereiche übertragen kann. Kurz zusammengefasst, sind also die Kompetenzen der Bezirksvorsteher auf das Pflichtschulwesen, die Ortsverschönerung und die Straßen beschränkt. In großen Bezirken wie etwa Donaustadt, Floridsdorf oder Favoriten genießen die Bezirksvorsteher zwar sogar ein bisschen den Status eines Bürgermeisters - verfügen aber über keine Budgethoheit und unterstehen dem Wiener Bürgermeister, der gleichzeitig Landeshauptmann ist. Deswegen können Wiener Bezirkschefs zuweilen eigene Anliegen nur durchsetzen, wenn sie entsprechenden öffentlichen Druck aufbauen. Denn das häufigste in den 33 bzw. 27 Punkten in der Stadtverfassung vorkommende Wort bezüglich der Kompetenzen von Bezirksvorstehern bzw. der Bezirksvertretungen lautet "Mitwirkung" - gefolgt von , "Förderung", Hilfestellung" und "Vorschläge".
Funktion ohne Funktion
Aber wieder zurück zur Gemeinderatswahl, wo es in Wien eine weitere Besonderheit gibt: Zwar wird nach einer Wahl die neue Regierung nach dem Verhältnis- oder auch Proporzsystem zusammengesetzt. Das heißt, die politische Macht wird anteilsmäßig aufgeteilt. Allerdings ist es in Wien so, dass zwischen "amtsführenden" und "nicht amtsführenden" Stadträten unterschieden wird: Die amtsführenden Stadträte stehen einem eigenen Ressort vor und werden durch Mehrheitsentscheidung im Gemeinderat gewählt. Die nichtamtsführenden Stadträte verfügen hingegen über keine Geschäftsgruppe und damit auch über keine Gestaltungsmacht. Sie dürfen aber an den Sitzungen des Stadtsenats teilnehmen. Aber das ist eine andere Geschichte.