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Die Maske in eine andere Welt

Von Daniel Bischof

Psychisch kranker 17-Jähriger tötete seine Mutter - Einweisung in Anstalt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


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Wien. Ausdrucklos und leblos ist seine Stimme. Starr sein Blick. Steif sitzt der 17-Jährige vor der Richterin. Er bewegt sich kaum, wirkt abwesend, wie verloren in einer anderen Welt. 12 Stunden täglich verbrachte er früher computerspielend und fernsehend. Japanische Animes hatten es ihm besonders angetan. Eine Comicfigur seiner Lieblingsserie war sein Favorit: Tobi, der oft eine orange Maske trägt. Die Maske hat er sich gekauft und sich gerne aufgesetzt. "Wenn du die Kleidung vom Tobi angezogen hast, wie hast du dich gefühlt?", fragt Gabriele Wörgötter, die psychiatrische Sachverständige, den Jungen. "Stark", sagt er.

Auch am 21. März 2017 trug der 17-Jährige die Maske. Es ist jener Tag, um dem es am Mittwochvormittag in Saal 106 des Wiener Straflandesgerichts geht. In einem Unterbringungsverfahren haben die Geschworenen zu entscheiden, ob er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden soll. Der psychisch kranke Bub hatte im März seine Mutter erstochen. Er verständigte zuerst seine Freunde und seinen Vater und rief dann die Polizei an. Danach zog er sich die Maske über das Gesicht und setzte sich mit einem Messer in Reichweite seines Bettes.

Laut Wörgötters Gutachten war der Betroffene zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig. Schon länger leide der Junge an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis, so die Psychiaterin.

Schwierige Kindheit

Er hatte eine schwierige Kindheit. Die Eltern trennten sich, als er drei war. Er wohnte fortan bei der Mutter, der Vater hatte mit Drogenproblemen zu kämpfen. Aufgrund seiner vielen Fehlstunden flog er vom Gymnasium. Einen Job fand er nicht. Stattdessen lebte er in seinem Zimmer und den Welten der Bildschirme.

Ob seine Mutter ihn denn nie motiviert habe, etwas anderes zu machen, fragt ihn die vorsitzende Richterin Beate Matschnig. "Sie hat schon auch gesagt, dass ich trainieren, laufen und boxen gehen soll", sagt er. "Wie war denn Ihr Verhältnis zu Ihrer Mutter?" - "Zwiegespalten." - "Was meinen Sie?" "Manchmal hat meine Mutter mich sehr lieb gehabt und manchmal", sagt er und stockt kurz, "und manchmal war sie böse auf mich, weil ich nicht trainieren war." "Was hat Sie dann gemacht?", fragt Matschnig. "Das Internet weggenommen." - "Und das war sehr schlimm für Sie?" - "Ja, sehr schlimm."

Auch am 21. März hatte ihm seine Mutter nach einem Streit den WLAN-Router weggenommen. Sie habe zu ihm gesagt, dass er zu seinem Vater gehen soll, sagt der 17-Jährige. Das habe er oft gemacht, wenn er sich mit seiner Mutter nicht verstanden habe. Während seine Mutter dann für eine Stunde weggewesen sei, habe er beschlossen, sie zu töten.

"Wie kommen Sie darauf?", fragt Matschnig. "Ich habe schon Tage vorher darüber nachgedacht. Eigentlich habe ich an den Buddhismus gedacht. Wenn ich einen anderen töte, mache ich schlechtes Karma und werde öfter wiedergeboren. Dann kann ich länger hierbleiben."

Emotionslos schildert der Junge, wie er seine Mutter erstach, als sie heimkam. "Sie hat gesagt, dass ich eh hierbleiben kann", habe sie im Todeskampf anvertraut. Als er dann mit seiner Maske im Bett gesessen sei, habe er eigentlich Selbstmord begehen wollen. Da aber zuerst die Sanitäter und nicht die Polizei erschienen sei, habe er sich nicht umgebracht.

Mordgedanken gegen Insassen

"Ich konnte meine Wut nicht beherrschen. Meistens habe ich gegen Wände geschlagen", erklärt der Betroffene. Er habe auch in der Justizanstalt Josefstadt bereits Mordgedanken gegen einen Insassen gehabt - "er wollte mir die Schuhe wegnehmen". "Tobi tötet in der Serie ja auch. Was passiert da?", fragt Wörgötter den Jungen. "Er tötet für einen guten Zweck." - "Was ist dieser gute Zweck?" - Er will seinen Traum verwirklichen." - "Welchen Traum?" - "Er will träumen. Er hat seinen besten Freund und seine Freundin verloren. Er will davon weg."

Nach einer kurzen Beratung weisen die Geschworenen den 17-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Er wird nun zeitlich unbefristet im Maßnahmenvollzug behandelt.