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Hilfe für jene, die sie tatsächlich benötigen - Stopp der ungehinderten Zuwanderung in unser Sozialsystem.
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Ein wesentliches Ziel der politischen Arbeit von Volkspartei und FPÖ ist ein Mehr an Gerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Mit der in der vergangenen Woche im Ministerrat beschlossenen Mindestsicherung neu haben wir einen weiteren, wichtigen Schritt dazu gesetzt. Bereits bei der Regierungsklausur im Mai haben wir uns auf eine neue und einheitliche Regelung der Mindestsicherung geeinigt, bei der der Bund die Rahmenbedingungen regelt und die Details bei den Ländern liegen. Der Handlungsbedarf dafür ist augenscheinlich. Denn mittlerweile hat die Zahl der Mindestsicherungsbezieher mit mehr als 307.000 die Dimension eines Bundeslandes eingenommen, wenn man sie mit der Einwohnerzahl des Burgenlandes von 291.000 vergleicht. Dementsprechend sind auch die Kosten im Zeitraum von 2012 bis 2017 um 71,1 Prozent auf nun 977 Millionen Euro jährlich explodiert.
Wer lange in das Sozialsystem eingezahlt hat und seine Leistung erbracht hat, der soll auch mehr herausbekommen. Außerdem stoppen wir mit dieser Reform die ungehinderte Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem, indem wir die deutsche Sprache als Schlüssel zur Integration und für die Mindestsicherung definieren. Uns geht es darum, dass die Leistungen aus der Mindestsicherung all jenen zugutekommen, die sie auch tatsächlich benötigen. Daneben soll die Mindestsicherung die Bezieherinnen und Bezieher darin unterstützen, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Für Kinder wird es in Zukunft gestaffelte Beiträge geben, neu sind Zuschläge für Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung, um dem hohen Armutsrisiko dieser Gruppen entgegenzuwirken. Außerdem unterstützt die neue Mindestsicherung durch Geld- und Sachleistungen.
Konkret beläuft sich die Mindestsicherung im heurigen Jahr auf maximal 863 Euro, wovon 300 Euro als Arbeitsqualifizierungsbonus vorgesehen sind. Anspruch auf diesen Bonus haben jene, die einen Pflichtschulabschluss in Österreich vorweisen können. Solange jemand nicht ein bestimmtes Sprachniveau - in Deutsch auf Niveau B1 beziehungsweise in Englisch auf C1 - oder eine absolvierte Berufsqualifizierungsmaßnahme nachweisen kann, wird diesen Personen in Zukunft nur mehr eine reduzierte Mindestsicherung zustehen. So erhält etwa ein Asylberechtigter mit geringen Deutschkenntnissen, die unterhalb des geforderten Niveaus B1 liegen, dann nur mehr 563 Euro anstatt der bisher ausbezahlten 863 Euro. Damit schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Ein weiteres Beispiel: Ein in Wien lebendes Ehepaar ohne Deutschkenntnisse und mit drei Kindern hat bisher bis zu 2662 Euro an Leistungen bezogen - in der Mindestsicherung neu werden es nur noch 1806 Euro sein.
Nachdem der Gesetzestext Ende November in Begutachtung geschickt worden ist, beginnt im Jänner der parlamentarische Prozess, bevor ab dem zweiten Quartal 2019 die Ausführungsgesetze in den Bundesländern beschlossen werden und die Mindestsicherung neu dann mit
1. Jänner 2020 österreichweit gilt.