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Die neue Mindestsicherung sorgt für neue Gerechtigkeit

Von August Wöginger

Gastkommentare
August Wöginger ist Klubobmann der ÖVP. Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.
© Peter Berger

Die Regierung setzt bei der Mindestsicherung einen wichtigen Schritt gegen ungehinderte Zuwanderung in unser Sozialsystem.


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Eines der großen Ziele unserer Politik ist es, für eine neue Gerechtigkeit in Österreich zu sorgen. Dafür steht die Regierung mit Bundeskanzler Sebastian Kurz an der Spitze. Die neue Mindestsicherung ist eine notwendige Maßnahme und ein wichtiger Schritt in diese Richtung - denn die Leistungen aus der Mindestsicherung sollen jenen zuteilwerden, die sie auch tatsächlich benötigen. Denn wer lange Leistung erbracht und in unser Sozialsystem eingezahlt hat, der soll auch mehr herausbekommen. Außerdem stoppen wir damit die ungehinderte Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem, indem wir die deutsche Sprache nicht nur als Schlüssel zur Integration, sondern auch als Schlüssel zur Mindestsicherung definieren.

Konkret beträgt die Basisleistung der neuen Mindestsicherung 563 Euro, wobei künftig 300 Euro zusätzlich als Arbeitsqualifizierungsbonus möglich sind. Die maximale Mindestsicherung beläuft sich dann auf 863 Euro. Anspruch darauf haben Personen mit einem österreichischen Pflichtschulabschluss beziehungsweise Menschen, die Deutsch zumindest auf dem Niveau B1 beherrschen sowie weitere Kenntnisse - wie beispielsweise absolvierte Wertekurse - vorweisen können. Personen aus Dritt- oder EU-Staaten werden erst ab einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren in Österreich Leistungen beziehen können.

Das bedeutet, dass ein 25 Jahre alter Asylberechtigter mit geringen Deutschkenntnissen nur noch 563 Euro aus Geld- und Sachleistungen erhalten wird statt wie bisher 863 Euro. Damit folgen wir dem Leistungsprinzip, denn wer persönlich mehr leistet, der wird von der Allgemeinheit besser unterstützt. Nur jene, die ausreichend Deutsch beherrschen, haben überhaupt eine Chance, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen. Klar ist auch, dass die Mindestsicherung eine Überbrückungsleistung und kein bedingungsloses Grundeinkommen darstellt.

Für österreichische Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher wird es einen degressiv gestaffelten Bonus zusätzlich zur Basisleistung aus der Mindestsicherung geben. So werden in solchen Fällen für das erste minderjährige Kind im Haushalt bis zu 100 Euro und für das zweite bis zu 75 Euro im Monat ausbezahlt.

Es ist unsere Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeinheit nicht stetig mehr belastet wird. Die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache: Von 2012 bis zum Jahr 2016 sind die Kosten für die Mindestsicherung um 61,8 Prozent auf 924,2 Millionen Euro explodiert. Die Zahl der Bezieher ist im selben Zeitraum um 38,9 Prozent auf 307.533 Bezieher angewachsen, wobei mehr als die Hälfte davon in Wien lebt. Zum Vergleich: Es gibt mittlerweile mehr Mindestsicherungsbezieher, als das Burgenland Einwohner hat (291.000).

Bei der neuen Regelung der Mindestsicherung legt der Bund die Rahmenbedingungen fest, die Details liegen bei den Ländern. So ist ein zusätzlicher Spielraum für Bundesländer mit hohen Wohnungskosten derzeit in Verhandlung. Im Vordergrund stehen klare Regeln und der sorgsame Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. In diesem Sinne werden wir als Volkspartei auch weiterhin Politik für die Bevölkerung und eine neue Gerechtigkeit machen.