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Die orange-grüne "Twinni-Koalition" bleibt auf Sachthemen beschränkt

Von Wolfgang Zaunbauer

Analysen

Grüne und BZÖ sind happy: Für ihre Zustimmung zur Aufweichung des Bankgeheimnisses darf im Gegenzug der Rechnungshof auch Unternehmen prüfen, an denen der Staat zwar nicht die Hälfte besitzt, diese aber "faktisch" beherrscht (eine sehr vage Formulierung). Auch gibt es nun einen Termin für U-Ausschüsse als Minderheitenrecht. Allerdings bleibt ein zwiespältiger Eindruck von der "Twinni-Koalition", wie FPÖ-Chef Strache sie nannte, zurück.


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Einerseits war das Nein der Grünen zur Aufweichung des Bankgeheimnisses höchst unglaubwürdig. Seit Jahren ist ihnen das Bankgeheimnis ein Dorn im Auge. Dass sie sich nun ihre Zustimmung erkaufen ließen, verursacht einen schalen Nachgeschmack.

Doch das trübt die grün-orange Feierlaune kaum. Vielmehr sehen sich die kleinste (Grüne) und zweitkleinste Parlamentspartei (BZÖ) nun im Aufwind. BZÖ-Chef Josef Bucher sieht sich schon bei anderen Themen mit Zweidrittelmehrheit am längeren Verhandlungshebel, etwa bei der Verwaltungsreform. Und Grün-Mandatar Werner Kogler träumt schon von U-Ausschüssen zu allen möglichen Themen.

Der Regierung war beim Bankgeheimnis gar nichts anderes übrig geblieben, als sich das Placet von BZÖ und Grünen zu erkaufen. Schließlich hat die internationale Gemeinschaft mit der Grauen Liste derjenigen Länder, die Steuerhinterziehung begünstigen, Rot-Schwarz das Messer an die Brust gesetzt. Die Regierung stand mit dem Rücken zur Wand. Den Gefallen, wieder in eine ähnliche Not zu kommen, wird sie der Opposition aber so bald nicht machen.

So wird das Credo bei einer Verwaltungsreform etwa lauten: "Wenn ihr nicht mitmacht, dann halt nicht." Schließlich ist eine Verwaltungsreform zwar nötig, aber scheinbar nicht dringend.

Für die U-Ausschüsse sind klare Regeln zu finden (nur zwei parallel oder nur mit Zustimmung sämtlicher Oppositionsparteien), um ein Ausufern zu verhindern.

Dass eine Twinni-Koalition auch eine Option für eine Regierungszusammenarbeit (unter Einbeziehung einer Großpartei) ist, ist unwahrscheinlich. Dafür stehen die beiden Parteien ideologisch zu weit auseinander. Die Kooperation wird sich daher auch weiter auf Sachthemen beschränken.