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Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein besonderes Gut

Von Reinhold Lopatka

Gastkommentare
Reinhold Lopatka ist Klubobmann der ÖVP.

Die ÖVP will härter gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften vorgehen. SPÖ und Grüne legen ein fragwürdiges Verhalten an den Tag.


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In den vergangenen Wochen haben die Entwicklungen in der Türkei und das von Recep Tayyip Erdogan abgehaltene Referendum das Land am Bosporus noch weiter von unserem Werte- und Demokratieverständnis weggerückt. Mit 1. Jänner 2016 lag die Zahl der in Österreich lebenden türkischen Staatsangehörigen bei 116.026. Eine nicht unwesentliche Anzahl von Menschen türkischer Herkunft, die in Österreich eingebürgert wurden, hat mutmaßlich wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen, ohne es den österreichischen Behörden mitzuteilen. Diese Personen sind somit zu "de facto Doppelstaatsbürgern" geworden, obwohl unser Staatsbürgerschaftsrecht dies - außer in wenigen Ausnahmen - nicht vorsieht.

Auch die ÖVP sagt klar nein zu einer solchen Doppelstaatsbürgerschaft. Denn die Staatsbürgerschaft ist ein besonderes Gut, das auf Loyalität basiert, weil sie Ausdruck einer besonderen Beziehung zu einer Rechtsgemeinschaft ist. Wenn türkische Vertretungsbehörden Personen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft zurückgelegt haben, dazu drängen, diese wieder anzunehmen, dann tut sich der Verdacht auf, dass türkische Behörden das österreichische Recht ignorieren - was einen unbotmäßigen Eingriff in die inneren Angelegenheiten Österreichs darstellt. Der Umstand, dass die Türkei unter Präsident Erdogan immer autoritärere Gestalt annimmt, legt nahe, dass diese Vorgangsweise auch machtpolitisch motiviert ist. Aber auch "de facto Doppelstaatsbürger" müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, mit dem Privileg, in Österreich eingebürgert worden zu sein, zu leichtfertig umgegangen zu sein. Die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit und das Verschweigen dieses Umstandes ist ein Zeichen dafür, dass diese Menschen die enge und exklusive Beziehung, die durch die Staatsangehörigkeit zum Ausdruck kommen soll, zu Österreich nicht haben.

Mit 1. Jänner 2016 haben durchschnittlich 45.539 türkische Staatsangehörige im rot-grün regierten Wien gelebt. Gegen solche Doppelstaatsbürgerschaften vorzugehen ist Angelegenheit der Länder - und hier ist vor allem Wien dringend gefordert, konsequent das Gesetz zu vollziehen. Ähnlich wie beispielsweise auch bei der Vergabe der Mindestsicherung hat die Bundeshauptstadt in diesem Bereich bisher keine Anstalten gemacht, aktiv zu werden. SPÖ und Grüne legen auch beim Thema Doppelstaatsbürgerschaft ein fragwürdiges Verhalten an den Tag.

Neben der Kontrollpflicht auf Landesebene gilt es, den Behörden effiziente Werkzeuge in die Hand zu geben, um gegen die illegale Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit vorzugehen. Innenminister Wolfgang Sobotka hat deshalb die Einführung eines verwaltungsstrafrechtlichen Tatbestandes vorgeschlagen. Dann könnten die Sicherheitsbehörden im Falle eines Verdachts künftig auch ermitteln und mit Verwaltungsstrafen vorgehen.