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Der Europäische Rat hat auf seiner März-Tagung die Notwendigkeit der Vertiefung der wirtschaftlichen und politischen Kontakte zu einigen Oststaaten ausdrücklich betont.
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Parallel zur fünften Erweiterungsrunde der EU um zehn neue Mitgliedstaaten entwickelte die Europäische Kommission 2003 das Konzept der "Europäischen Nachbarschaftspolitik" (ENP) für diejenigen Länder, die dadurch in eine räumliche Nähe zur EU gebracht wurden.
Die ENP als spezielles Förderprogramm ist ein Ersatz für eine nicht gewährte EU-Mitgliedschaft und stellt daher keine "Vor-Beitrittsstrategie" der EU dar. Die von der ENP umfassten insgesamt 16 Staaten liegen in drei unterschiedlichen geographischen Räumen, nämlich in Europa, im Kaukasus und im Mittelmeerraum.
Zur Einführung einer spezifisch östlichen Dimension der ENP forderte der Europäische Rat vom Juni 2008 die Kommission auf, einen Vorschlag für eine "Östliche Partnerschaft" auszuarbeiten, die sich auf die sechs Länder Osteuropas und des Südkaukasus, die in die ENP einbezogen sind, beziehen soll. Das sind Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine. Parallel zur Östlichen Partnerschaft wird die strategische Partnerschaft der EU zu Russland weitergeführt.
In ihrer Mitteilung vom Dezember 2008 [KOM(2008) 823] spezifizierte die Kommission die Grundzüge einer solchen Östlichen Partnerschaft, die in der Folge vom Europäischen Rat vom 19./20. März großteils übernommen wurden.
In einer eigenen "Erklärung zur östlichen Partnerschaft" betont der Europäische Rat die Notwendigkeit der Vertiefung der wirtschaftlichen und politischen Kontakte zu diesen Staaten und ruft dazu auf, alle nötigen Vorbereitungen für das Gipfeltreffen zur Eröffnung der Östlichen Partnerschaft mit den Partnerländern am 7. Mai 2009 zu treffen.
Gemeinsame Werte
Inhaltlich wird die Östliche Partnerschaft von den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, der Differenzierung und der Konditionalität geleitet. Ihren Kern werden gemeinsame Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, Schutz der Minderheiten und verantwortungsvolle Regierungsführung bilden, ebenso wie auch die Prinzipien der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden sowohl bilaterale als auch multilaterale Instrumente eingesetzt werden.
Auf bilateraler Ebene sollen neue Assoziierungsabkommen ausgearbeitet werden, die an die Stelle der bisherigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen treten sollen. Sie sollen umfassende Freihandelszonen nicht nur zwischen der EU und jedem der sechs Länder, sondern auch zwischen diesen errichten. Die Assoziierungsabkommen sollen auch Mobilitäts- und Sicherheitsaspekte und regionalpolitische Entwicklungsprogramme enthalten sowie langfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.
Der multilaterale Rahmen soll folgende vier thematische Plattformen enthalten: Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsfähigkeit und politische Stabilität; Konvergenz mit der EU-Wirtschaftspolitik; Harmonisierung der Energiepolitik; soziale und kulturelle Zusammenarbeit unter Einbezug der organisierten Zivilgesellschaft. An diesen Plattformen sollen sich vor allem der Ausschuss der Regionen sowie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU beteiligen.
Finanzierung
Dotiert ist die Östliche Partnerschaft für die Periode 2010 bis 2013 - zusätzlich zu den ENP-Mitteln - mit 600 Millionen Euro, die durch die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sinnvoll koordiniert werden sollen.
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