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Die perfekte Intransparenz

Von Katharina Schmidt

Politik

Initiator von Transparenzgesetz.at Barth: "Erwarten, dass etwas passiert."


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Wien. Wer ganz am Boden liegt, der kann zumindest nicht mehr (viel) tiefer fallen. Österreich liegt ganz unten - und das schon wieder. Im internationalen "Right to Information Ranking", das die NGOs Access Info Europe und Centre for Law and Democracy herausgeben, liegt Österreich auch heuer stabil auf dem letzten Platz von 95. Mit insgesamt 37 von möglichen 150 Punkten hat Österreich gar noch zwei gegenüber dem Vorjahr abgebaut. Die Studienautoren vergleichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung und vergeben Punkte in verschiedenen Bereichen wie etwa für den Geltungsbereich der Gesetze.

Kein Wunder also, dass Österreich hier nicht punkten kann: Während 95 Staaten weltweit ein Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetz haben - 28 davon gar in der Verfassung -, fehlt selbiges in Österreich. Stattdessen ist das Amtsgeheimnis in der Verfassung verankert. Warum dann nicht gleich null Punkte? Immerhin gibt es auch in Österreich auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes die Chance, für "jedermann (. . .) schriftlich, mündlich oder telephonisch" Auskunft von den Organen des Bundes oder der Verwaltung zu begehren. Diese erhält "jedermann" aber nur dann, wenn dem keine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht. Und hier sind wir wieder beim Amtsgeheimnis.

Geht es nach Josef Barth, dann wäre das freilich schon längst Geschichte. Er hat vor etwa einem Jahr die Initiative Transparenzgesetz.at gegründet, die derzeit gerade in eine Nichtregierungsorganisation umgewandelt wird. Barth setzt sich, unterstützt etwa vom Parteienfinanzierungsexperten Hubert Sickinger, für ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild ein. Die Hansestadt hat nach einer Diskussion um die explodierenden Kosten der Elbphilharmonie ein Transparenzgesetz eingeführt, dessen Kernpunkt die automatische Veröffentlichung sämtlicher behördlicher Dokumente ist. Zur Veröffentlichung sind keine Anfragen mehr nötig, sondern es wird eine eigene Datenbank eingerichtet, in der künftig alle Dokumente aufzufinden sein sollen. Dazu wurde das Amt eines Informationsfreiheitsbeauftragten kreiert, der die Einhaltung des Gesetzes überwacht und in Streitfällen vermittelt.

Gescheiterter Versuch

Unter Mitwirkung der Initiative von Barth wäre es vor dem Sommer auch in Österreich fast so weit gewesen. Doch gegen Ende der letzten Legislaturperiode gerieten die Verhandlungen ins Stocken, einen Beschluss stoppte letztendlich die ÖVP, weil sie das Gesetz nicht ohne Begutachtung beschließen wollte. Aber für Barth waren die Entwürfe der Koalitionsparteien ohnehin nicht ausreichend: So war darin zwar ein Informationsfreiheitsbeauftragter vorgesehen - allerdings seien dessen Aufgaben und Rechte nicht ausreichend definiert gewesen, meint Barth. "Völlig unklar" sei auch die Definition des Begriffs "Information": In Hamburg gelte alles als Information - unabhängig von der Art ihrer Speicherung. In Österreich werde aber die "Definition aus den 1980ern" angewendet, nämlich "gesichertes Wissen im tatsächlichen Bereich". Zudem sei der Instanzenzug - wohin man sich wenden kann, wenn eine Anfrage nicht beantwortet wird - in den Entwürfen der Koalition ungeklärt gewesen. Das größte Problem sei schließlich, dass die Entwürfe nicht für alle Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden, galten, sondern nur für den Bund, was einen Fleckerleppich zur Folge gehabt hätte.

Transparenzgesetz.at hat daher ein eigenes Gesetz entwerfen lassen, der all diese Probleme berücksichtigt und der von Grünen und Neos gleich am ersten Plenartag vergangene Woche eingebracht worden ist. Aus der Riege der Regierungsverhandler hört man nichts dazu. Barth fordert nun eine breite Debatte: "Wir sind über das Stadium des Hoffens hinaus, wir erwarten uns, dass etwas passiert."