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Woran es bei freiberuflichen Pflegedienstleistungen hakt.
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Pflegepersonalmangel steht mehr denn je auf der Tagesordnung. Trotz Massenarbeitslosigkeit ist der Pflegeberuf nicht gefragt. Die Gründe dafür sind hausgemacht. Pflege wird nicht als professionell erachtet. Professionelle Pflegekräfte dürfen ihre Dienstleistungen nicht direkt einem Krankenhaus oder Pflegeheim anbieten, wiewohl Paragraf 36 im Gesetz für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKG) die Freiberuflichkeit ausdrücklich festschreibt. Für Beratungsleistungen, Gesundheitsförderung und Prävention in öffentlichen Einrichtungen durch Pflegekräfte gibt es keinen Verrechnungsposten mit der Sozialversicherung. Das Geschäft auf dem Rücken der Pflegekräfte machen Personalbereitstellungsfirmen sowie all die dazwischengelagerten Stellen, die durch die Leistungsstunden der Pflege- und Betreuungskräfte mitfinanziert werden. Die Basisfinanzierung für mobile Pflegeeinrichtungen ist sehr niedrig dotiert.
Aufgrund des Föderalismus gibt es bis dato keinen einheitlichen Pflegeleistungskatalog inklusive finanzieller Abgeltung. Die Tarife für medizinische Hauskrankenpflege und Pflegeleistungsstunden werden in jedem Bundesland anders verrechnet. Jeder Arbeitnehmer und Selbständige zahlt einen wesentlichen Teil seines Verdienstes ins Sozialversicherungssystem ein. Zugleich ist man nicht befugt, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen von Freiberuflern in Anspruch zu nehmen, da diese keinen Vertrag mit dem Sozialversicherungsträger abschließen dürfen.
Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) ist die berufsrechtliche Vertretung der Pflegepersonen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) moniert, noch niemand von der Berufsvertretung sei an sie herangetreten, um einen etwaigen Gesamtvertrag abzuschließen. Der ÖGKV gibt seinerseits an, konkrete Schritte bezüglich einer echten Freiberuflichkeit seien in Gang gesetzt worden. Dabei kommt zu tragen, dass der ÖGKV die Zahl seiner (freiwilligen) Mitglieder nicht veröffentlicht (weshalb ihm nur eine geringe Durchsetzungsfähigkeit nachgesagt wird; bei Ärzte- und Arbeiterkammer ist eine Mitgliedschaft unumgänglich, zugleich wird damit Macht ausgespielt).
Jetzt sind Österreich und die Welt im Umbruch. Auf professionelle Pflege kann man nicht mehr verzichten. Zwangsmaßnahmen in Bezug auf Impfung, Downgrading in der Hoffnung, dass Pflege billiger wird, Spaltung des Pflegepersonals in Intensivkräfte und jenen, die schweren Dienst in den Pflegeheimen, tun beziehungsweise die ohnehin am Boden liegende extramurale Pflege darf es nicht mehr geben.
Keine Zwangsmaßnahmen, keine Spaltung
Auch eine freiberufliche Verrechnung (mit attraktiven Honorarsätzen - in der ambulanten diplomierten Pflege wird bestenfalls eine Wegzeit von 15 Minuten mit 7,50 Euro bezahlt, ein niedergelassener Arzt erhält allein für den Hausbesuch 55 Euro, etwaige Sonderleistungen werden extra verrechnet) und eine Kooperation mit Ärzten auf Augenhöhe sowie die verpflichtende Einsetzung und Mitwirkung von Pflegepersonen in Ethikkommissionen und so wichtigen Entscheidungen wie assistiertem Suizid (wie etwa in Kanada) müssen angedacht werden. Die Pflege wird sich auch nicht mehr mit schönen Worten ruhigstellen lassen, denn sie leistet seit Jahren hochprofessionelle Arbeit bei kärglichem Lohn. Sie wurde von Gewerkschaft, Arbeitnehmervertretern und politisch installierten Geschäftsführungen (oft ohne Pflegegrundausbildung) auf Druck der Politik ausgespielt.
Der Pflegeregress wurde in der Hoffnung auf Wählerstimmen abgeschafft. Dieses Geld fehlt jetzt in der Pflege, und die Mangelversorgung an der Basis ist bereits sichtbar. Die Pflege steht am Scheideweg - und es geht nicht nur um ihre langfristige Ausfinanzierung und damit zusammenhängend um eine Pensionsreform, sondern um eine gesamte Umverteilung von oben nach unten, die die Politik im Sinne aller in Angriff nehmen muss. Es braucht innovative Konzepte mit Verstandeskraft, die allein mit Investitionen in Digitalisierung und Impfpflicht ohne eine gleichzeitige Besteuerung von Vermögen, Finanztransaktionen, Kapitalerträgen, Erbschaften und Immobilien nicht erstellt werden können.