Der Gehaltszuschlag bringt 2022 und 2023 zusammen ein zusätzliches Monatsgehalt.
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In der vergangenen Plenarwoche, in der wir im Nationalrat ein letztes Mal im Ausweichquartier in der Hofburg getagt haben, konnten drei weitere wichtige Maßnahmen der Pflegereform beschlossen werden. Insgesamt 20 Maßnahmen sind vorgesehen, Schritt für Schritt schaffen wir dafür die notwendigen Rahmenbedingungen. Denn: Pflege geht uns alle an. Konkret haben wir die legislative Umsetzung für den Bonus für pflegende Angehörige, eine zusätzliche Entlastungswoche sowie einen extra Zeitausgleich für Nachtdienste in Pflegeeinrichtungen beschlossen.
Der Bonus für pflegende Angehörige stellt dabei ein Zeichen der Anerkennung dar. Sie leisten einen unschätzbaren Dienst und erhalten künftig ab der vierten Pflegestufe 1.500 Euro im Jahr. Grundsätzlich erhalten selbstversicherte Personen den Bonus automatisch. Alle anderen - dies gilt vor allem für Pensionistinnen und Pensionisten - können einen entsprechenden Antrag stellen. Für diese Gruppe darf insbesondere das eigene Durchschnittseinkommen nicht mehr als 1.500 Euro netto im Monat betragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Pflegeberufen tätig sind, wird es ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Entlastungswoche geben. Der Anspruch gilt - unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit - für alle Beschäftigten zusätzlich zur fünften Urlaubswoche. Außerdem haben wir sichergestellt, dass es in Pflegeeinrichtungen für Nachtdienste generell einen extra Zeitausgleich von zwei Stunden gibt.
Darüber hinaus sind schon zuvor notwendige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden: etwa der Pflegeausbildungsbonus in Höhe von 600 Euro monatlich oder auch das ab 1. Jänner 2023 umgesetzte Pflegestipendium. Dabei erhalten Personen, die Ausbildungen des AMS zum Umstieg in einen Pflegeberuf absolvieren, 1.400 Euro im Monat für die Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Und mit der vorerst als Pilotprojekt geschaffenen Pflegelehre sorgen wir dafür, dass der Pflegeberuf auch jungen Menschen nähergebracht und seine wichtige Bedeutung für die Gesellschaft vermittelt wird. Ein wichtiges Anliegen war es auch, den Beschäftigten im Pflegebereich jene Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie verdienen. Dazu stellt der Bund für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 570 Millionen Euro für Gehaltszuschläge zur Verfügung, was für beide Jahre zusammen in etwa einem zusätzlichen Monatsgehalt entspricht.
Die Pflegereform und die in ihrem Rahmen gesetzten wie auch noch zu setzenden Schritte sind also im Sinne der in der Pflege Beschäftigten und Auszubildenden, der Pflegebedürftigen sowie der pflegenden Angehörigen. Berufs- und Ausbildungsbedingungen werden verbessert, Angehörige und zu pflegende Menschen entlastet und mehr Flexibilität und Lebensqualität ermöglicht. Für den Pflegebereich bedeutet das die größte Reform der vergangenen Jahrzehnte.
Abschließend möchte ich allen Menschen ein gesegnetes und freudvolles Weihnachtsfest, ruhige und erholsame Feiertage sowie Glück und Gesundheit für das kommende neue Jahr 2023 wünschen!
Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.