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Für die kommende EU-Wahl sollen die Hürden | für Vorzugsstimmen auf fünf Prozent abgesenkt werden.
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Ein wichtiges Ziel in der laufenden Legislaturperiode ist die verstärkte Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Denn für die ÖVP hört die Einbindung der Bevölkerung an der Politik nicht am Wahltag auf. Die Politik muss sich für die Anliegen der Bürger öffnen.
Um die Bevölkerung wieder näher an Entscheidungsprozesse heranzuführen, wurden bereits im Regierungsprogramm Maßnahmen gesetzt: So sollen bei Wahlen die Vorzugsstimmen einen höheren Stellenwert bekommen. Die für eine Vorreihung nötigen Vorzugsstimmen werden deutlich gesenkt und die Vergabe von Vorzugsstimmen soll auf Landes- und Bundesebene durch Ankreuzen leichter werden. Für die kommende EU-Wahl sollen bereits die Hürden für Vorzugsstimmen auf fünf Prozent abgesenkt werden. Dieser Beschluss wird der Nationalrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 29. Jänner fassen.
Ein weiterer Schwerpunkt, der noch zu diskutieren ist, könnte auch bei Volksbegehren gesetzt werden. Dazu gab es in der letzten Gesetzgebungsperiode einen Antrag mit folgenden Inhalten: Über ein qualifiziertes und in Gesetzesform an den Nationalrat herangetragenes Volksbegehren hat eine verpflichtende Volksbefragung stattzufinden, wenn das Volksbegehren vom Nationalrat nicht umgesetzt wurde.
Alle Volksbegehren sollen auch einem besonders intensiven Ausschussverfahren unterzogen werden, um eine Diskussion unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen und ein Ergebnis, das von einer möglichst breiten Basis getragen wird, zu ermöglichen. Und letztlich soll die parlamentarische Behandlung von allen Volksbegehren im Nationalrat durch eine neue Form der Nationalratssitzung aufgewertet werden: durch eine eigene "Volksbegehren-Sitzung", in der ausschließlich Volksbegehren behandelt werden.
Die Unterstützung von Volksbegehren und Bürgerinitiativen auf elektronischem Weg - wie es schon bei Europäischen Bürgerinitiativen möglich ist - würde zudem dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen und den Wählerinnen und Wählern zusätzlich zur Unterstützung in Papierform am Gemeindeamt bzw. Bezirksamt eine weitere einfache Möglichkeit bieten, sich für ihre Anliegen einzusetzen.
All diese Vorhaben sind im Rahmen einer sogenannten Enquete-Kommission im Parlament zu diskutieren, wie sie im Rahmen des Regierungsprogramms vorgesehen ist. Dabei beschäftigen sich Abgeordnete unter Beratung von Expertinnen und Experten über einen gewissen Zeitraum mit diesem Thema und erstellen abschließend einen Bericht an den Nationalrat.
Die Demokratiereform und das Wahlrecht wollen wir auch innerparteilich bei der Klausur des ÖVP-Parlamentsklubs besprechen, die diese Woche im steirischen Loipersdorf stattfindet. Denn unser Ziel ist es, das Interesse der Menschen für Politik wieder stärker zu wecken und vor allem auch die Jugend für Politik zu begeistern, um Demokratie auch wirklich vermehrt zu leben.