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Die PR-Schlacht um Gerichtsverfahren

Von Daniel Bischof

Rechtliche Dispute werden nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch in der Öffentlichkeit verhandelt. Ein Überblick.


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Noch wird ermittelt. Noch ist alles offen. Wie es im Strafverfahren in der Inseratenaffäre gegen Ex-Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Sebastian Kurz weitergeht, liegt derzeit in den Händen der Anklagebehörde. Abseits des Verfahrens aber werden medial längst Chatprotokolle seziert und für oder gegen den Ex-Kanzler ausgelegt. Durch ein jüngst eingeholtes Privatgutachten eines Strafrechtlers sah die ÖVP ihren Obmann klar entlastet. Kritiker in sozialen Medien sahen darin hingegen nur ein unbedeutendes Gefälligkeitspapier.

Das Verfahren gegen Kurz zeigt: Die Litigation-PR, also die Öffentlichkeitsarbeit bei Gerichtsverfahren, gewinnt in Österreich massiv an Bedeutung. Juristische Dispute werden nicht mehr nur im Gerichtssaal verhandelt, sondern auch in der Öffentlichkeit. Einen Überblick darüber gibt das neue Fachbuch "Litigation PR: Storytelling, Strategie & rechtlicher Rahmen" (Verlag LexisNexis, 184 Seiten, 34 Euro), das von der Wiener PR-Agentur Ecker & Partner herausgegeben wird. Fachleute beleuchten darin die rechtlichen und kommunikativen Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit.

Anfänge in den USA

Die Litigation-PR stammt aus den Vereinigten Staaten. Sie kam in den 1980er- und 1990er-Jahren auf, als das Medieninteresse an Gerichtsprozessen enorm anstieg. Begünstigt wurde das durch die boomenden 24/7-Nachrichtensender wie CNN. Strafverfahren wie jenes gegen den Ex-Footballer O. J. Simpson wurden zu Medienspektakeln. Daher wurde es für die Prozessparteien wichtiger, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu professionalisieren. Einen solchen Medienhype wie in den Vereinigten Staaten gibt es in Österreich zwar nicht. Während etwa in den USA Verfahren live im Fernsehen übertragen werden können, ist das hierzulande verboten.

Dennoch fasste die Litigation-PR auch in Österreich in den vergangenen 20 Jahren Fuß. Beispiele dafür sind der Buwog-Prozess und die Ermittlungen rund um den kasachischen Ex-Diplomaten Rachat Alijew.

Einerseits kann mit Litigation-PR versucht werden, den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen. Das betrifft vor allem Zivilverfahren, bei denen eine Seite eine außergerichtliche Einigung forcieren will. Der Gegenseite kann aufgezeigt werden, dass ein langer, öffentlicher Prozess mehr Kosten als ein Vergleich mit sich bringt. Die PR-Arbeit könne hier die eigene Position stärken und als Druckmittel eingesetzt werden, schreiben Rechtsanwalt Lukas Kollmann und Rechtsanwaltsanwärter Bernhard Silatani-Wiesbauer.

Reputation soll geschützt werden

Ob auch der Ausgang von Strafverfahren beeinflusst werden kann, ist strittig. Im Raum steht eine Beeinflussung von Laienrichtern durch Medienberichte. Aber auch Einflussnahmen auf Staatsanwälte und Berufsrichter werden diskutiert.

Damit befasst hat sich der Kommunikationsforscher Hans Mathias Kepplinger von der Universität Mainz. In einer Studie aus dem Jahr 2008 befragte er 447 Richter und 271 Staatsanwälte in Deutschland. Einen Einfluss auf die Schuldfrage durch Medienberichte sah kaum jemand. 25 Prozent der Richter und 37 Prozent der Staatsanwälte gaben aber an, dass die Berichte die Strafhöhe "oft" oder "gelegentlich" beeinflussen. Ein starker Einfluss wird vor allem auf die "Atmosphäre im Gerichtssaal" und die "Aussagen von Zeugen" geortet. Grundsätzlich gehe es bei der Litigation-PR in Strafverfahren aber nicht darum, das Ergebnis zu beeinflussen, schreiben Kollmann und Silatani-Wiesbauer. Sie sehen das Ziel der Litigation-PR darin, die Reputation der Betroffenen zu schützen oder wiederherzustellen. Doch auf welche Strategie soll dabei gesetzt werden?

Sachlichkeit schlägt Konfrontation

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser ging im Buwog-Prozess auf Konfrontationskurs mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Er holte ein Gutachten ein, in dem kritisiert wurde, dass ein fairer Prozess gegen ihn wegen der medialen Vorverurteilungen nicht mehr möglich sei. Der mitangeklagte Walter Meischberger rief eine Website ins Leben, auf der er unter anderem Journalisten für deren - seiner Meinung nach - einseitige Berichterstattung rügte. Aggressiv ist auch die Strategie von Kurz und der ÖVP. Sie sehen hinter den Ermittlungen eine von "linken Zellen" geführte Kampagne der WKStA gegen Politiker der Volkspartei.

Gerade wer selbst beschuldigt sei, neige dazu, "die Welt schwarz-weiß zu sehen: ,Bist du für oder gegen mich?", schreibt die PR-Beraterin Nele Renzenbrink von Ecker & Partner. Dabei sei das Ziel der Litigation-PR im Kern "eine ausgewogene Berichterstattung, die auch die Argumente von Beschuldigten aufnimmt".

Daher seine eine "Entemotionalisierung und Versachlichung des Diskurses häufig zielführender als der emotionale Schlagabtausch, pauschalisierende Aussagen, Schuldzuweisungen". So könne es gelingen, eine "Opfer-Täter-Polarisierung" zu verhindern und "Raum für differenzierte Sichtweisen" zu schaffen, schreibt Renzenbrink.

Es sei durchaus zulässig, "Schwächen des gegnerischen Vorbringens oder unverhältnismäßiges Behördenhandeln aufzugreifen und sachlich zu werten", schreiben Kollmann und Silatani-Wiesbauer. Der Behörde aber Unfähigkeit, Unwilligkeit oder schlechte Absichten zu unterstellen, führe eher dazu, "die Behörde gegen den Mandanten aufzubringen, als die Reputation zu verteidigen", so die Juristen.

Gezielte Entschärfung von Aktenleaks

Als Mittel der Litigation-PR können etwa Presseaussendungen und Hintergrundgespräche mit Journalisten dienen. Dabei muss auch bedacht werden, wie mit Aktenleaks umgegangen wird. Es müsse überlegt werden, ob manche "geheime" Dokumente nicht gelüftet werden, damit ihnen der "Sensationscharakter" genommen wird, so Renzenbrink: "Das schafft Vertrauen und bringt wiederum Kontrolle, da man ja selbst ,die Quelle‘ ist, die die veröffentlichten Informationen mit den eigenen Argumenten und Standpunkten versehen kann." Zusätzlich müsse auch stets auf die richtige Bildsprache geachtet werden: "Gerade, wenn es im Wirtschaftskontext um Bereicherung oder Betrug geht, ist Bescheidenheit im Auftreten angebracht. Also: Braucht es die Rolex?", so Renzenbrink.

Interessant sind in dem Buch auch Interviews, die mit dem WKStA-Staatsanwalt Michael Schön und Zivilrichter Andreas Pablik zur Sicht der Justiz geführt wurden. Pablik stellt fest, dass in den vergangenen Jahren zunehmend Richter medial "in den Vordergrund gestellt", namentlich erwähnt und Fotos und Filmaufnahmen von ihnen veröffentlicht wurden. Das sehe er problematisch. Das Amt des Richters stehe über der Person und solle "quasi das ruhige Zentrum des Sturms" bleiben. Das werde erschwert, wenn medial dann "der Mensch hinter dem Amt betont wird".

Michael Schön gibt an, dass Parteien über Litigation-PR auch strategisch Einfluss auf ein Verfahren nehmen können. Wenn über ein Verfahren medial berichtet werde, könne das auch "zu Berichtspflichten führen". Oberstaatsanwaltschaft und Justizressort würden nämlich ein Interesse daran nehmen, "wenn das Verfahren öffentliches Aufsehen erregt oder auch, wenn es zur öffentlichen Kritik an Justiz und Sicherheitsbehörden führt". Auch der Weisungsrat könne dann mit der Causa befasst werden.

"Die Entscheidungen werden dadurch nicht besser"

"Das gibt der Verfahrenspartei jedoch auch die Möglichkeit, durch gezielte Medienarbeit ein Ermittlungsverfahren der Informations- und Vorhabensberichtspflicht sowie der Befassung des Weisungsrates zu unterwerfen", sagt Schön. Das könne zu einer Verlängerung des Ermittlungsverfahrens führen, dessen Dauer gesetzlich grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt ist. In diese Dauer wird auch "die staatsanwaltschaftliche Entscheidungsfindung in der Fachaufsicht miteinbezogen": "Das heißt, man muss schon relativ früh mit dem Verfahren fertig sein, wenn man berücksichtigen muss, dass es zu einer Genehmigung eines Berichtspflichtigen Vorhabens kommen soll."

Im Rahmen dieses Genehmigungsprozesses bei den Oberbehörden seien "elf hochqualifizierte Juristen" - darunter etwa die Oberstaatsanwälte und Beamte im Ministerium - beteiligt, "bevor sich noch ein Gericht mit dem Sachverhalt beschäftigt": "Ich persönliche halte das für einen überbordenden Umfang und die Entscheidungen werden dadurch nicht besser."