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Für den im November von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vorgelegten Entwurf für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz hat am Mittwoch die Begutachtung geendet. Sowohl Grüne als auch SPÖ fordern nach wie vor wesentliche Änderungen. Allerdings auch der Koalitionspartner FPÖ: Wenn die ÖVP in bestimmten Punkten nicht einlenkt, werde es keine Zustimmung geben, betonte deren Tierschutzsprecher Klaus Wittauer am Mittwoch gegenüber der "Wiener Zeitung".
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Schon bei der Vorlage des Gesetzesentwurfs hatte - obwohl sich Vizekanzler Hubert Gorbach damals optimistisch gab - Uneinigkeit zwischen den Regierungsparteien geherrscht. Für die FPÖ sind, wie Tierschutzsprecher Wittauer formulierte, vor allem drei Bereiche unabdingbar: So müsse der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden und das Töten ohne Betäubung sowie Schächten ohne Ausnahme verboten sein. Grundsätzlich sprechen sich die Freiheitlichen auch gegen die Käfighaltung aus - diese sei allerdings verhandelbar, wenn Mindeststandards zur Verbesserung der Situation der Tiere festgelegt werden.
Die FPÖ fordert überdies eine verpflichtende Hilfeleistungspflicht für verletzte Tiere und eine umfassende Diskussion über Hundehaltung: So sollte etwa jemand, "der vorbestraft oder kriminell ist, keine Kampfhunde halten" dürfen, meinte Wittauer.
Ausnahmen sollten im Tierschutzgesetz allerdings doch auch vorgesehen sein - nämlich für die "kleinstrukturierte Landwirtschaft" mittels Tierschutzindex. Geht es nach den Freiheitlichen, so sollen Nutztierhalter künftig auch von Förderungen für artgerechte Tierhaltung profitieren können.
Bundeskanzler Schüssel sei dazu verpflichtet, das vor der letzten Nationalratswahl gegebene Versprechen für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz einzuhalten, betonte Wittauer. Und: Wenn die ÖVP nicht einlenkt, "gibt es keine Zustimmung", warnt der Bereichssprecher.
Eine dafür notwendige Zweidrittelmehrheit bleibt nicht nur ob des freiheitlichen Neins in weiter Ferne: So kommt nach wie vor scharfe Kritik seitens der Oppositionsparteien SPÖ und Grüne. Deren Forderungen gehen mit jenen der FPÖ teils konform und entsprechen jenen des Tierschutzvolksbegehrens aus dem Jahr 1996. Hauptdefizite seien demnach die fehlende verfassungsrechtliche Verankerung nach dem Vorbild anderer Länder und die nicht vorgesehene Tieranwaltschaft. Ein Manko ortet die Opposition auch darin, dass einzelne Ländergesetze strenger sind als der aktuelle Entwurf.
Harsche Kritik auch von NGOs und Volksanwälten
Kritik am Entwurf kam am Mittwoch auch von NGOs und der Volksanwaltschaft. Der Tenor: Das Gesetz lasse zu viele Punkte offen, bringe eine Nivellierung der Standards nach unten und habe eine Schlagseite zu Gunsten der Landwirtschaft.
Der im Parlament für die Materie eingerichtete Unterausschuss wird am Freitag kommender Woche zu weiteren Verhandlungen zusammentreffen. Eine Aussicht auf eine für alle Parlamentsparteien zufriedenstellende Endfassung steht in weiter Ferne.