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Es soll eine Vernetzung zwischen Elementarpädagogen und Volksschulpädagogen geben. Bildungsdirektionen ersetzen Landesschulräte und Schulabteilungen der Länder.
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Wien. Der Ministerrat hat am Dienstag den Entwurf einer Bildungsreform angenommen. Bis Ende Juni 2016 sollen nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, wobei die Umsetzung in Etappen erfolgt.
Die Schuleingangsphase soll mit dem Schuljahr 2016/17 umgesetzt werden. Der elementarpädagogische Qualitätsrahmen soll bis Ende 2016 mit den Ländern erarbeitet und 2025 umgesetzt sein. Der Umbau der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (Bakip) zu berufsbildenden höheren Schulen (BHS) soll 2017/18 realisiert sein. Erste Freiräume für Schulstandorte soll es 2016/17 geben. Schulverbünde und Schulcluster werden ab sofort in einem 10-Jahres-Stufenplan umgesetzt. Die Schulverwaltungsbehörde soll im August 2016 stehen.
Der Kindergarten soll als Bildungseinrichtung gestärkt werden. Alle Kinder ab 3,5 Jahren erhalten einen Bildungskompass. Darauf werden Sprachstandards und Entwicklung vom Kindergarten bis zum Ende der Schullaufbahn dokumentiert.
Das zweite Kindergartenjahr wird verpflichtend für alle mit einer Opt-out-Möglichkeit für Kinder, die keinerlei Sprachdefizite haben. Für die Elementarpädagogik wird ein bundesweit einheitlicher Qualitätsrahmen vorgegeben - sowohl für die Kinder als auch für die Pädagogen.
Schuleingangsphase
Die Bakipss werden zu BHS. Die Lehrer an der Bakip neu müssen zumindest einen Bachelor-Abschluss haben, die Lehrpläne werden überarbeitet, es wird Aufnahme- und Eignungsverfahren für Bakip-Schüler geben.
Die Übergänge vom Kindergarten in die Schule werden kindgerecht gestaltet. Das letzte Kindergartenjahr und die beiden ersten Schuljahre werden als Schuleingangsphase aufgefasst. Es soll eine Vernetzung zwischen Elementarpädagogen und Volksschulpädagogen geben. Jahrgangsübergreifendes Unterrichten soll möglich werden. Die Schulversuche zur verbalen Leistungsbeurteilung, wie sie jetzt von der 1. bis zur 3. Klasse möglich ist, werden abgeschafft und in den Autonomiebereich der Schulen übergehen. Lerngruppen sollen nach pädagogischen Zielsetzungen gestaltet werden können. Schulautonome Schwerpunktsetzungen werden möglich.
Autonome Schul- und Verwaltungseinheiten (200 bis 2500 Schüler) sind anzustreben, wobei mehrere Standorte schulartenübergreifend gemeinsam geleitet werden. Diese neuen Verwaltungseinheiten entwickeln ein umfassendes mehrjähriges Schulkonzept. Es können Stunden geblockt und abgetauscht werden. Die schulischen Öffnungszeiten werden an die Erfordernisse angepasst - Beispiel: 7 bis 18 Uhr.
Schulmanagement
Das Schulmanagement wird eine eigene Professionsgruppe. Schulleiter werden auf 5 Jahre befristet. Die Personalauswahl erfolgt durch die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulbehörde. Die Schulleitung kann Fortbildung anordnen und ist bei dienstrechtlich relevanten Entscheidungen einzubinden. Sie muss Lehrer vor Umstellung auf einen unbefristeten Vertrag zu beurteilen und hat ein Vetorecht und Vorschlagsrecht zur Nichtverlängerung von Dienstverträgen. Schulen erhalten Globalbudgets für den Sachaufwand. Ihnen ist die Aufbringung von Drittmitteln gestattet. Die Vorgabe von Bildungszielen und -standards, Lehrplänen, Ressourcenkontrolle sowie Ergebnis- und Qualitätskontrolle liegt beim Ministerium.
Oberste Schulbehörde ist die Bildungsministerin. Jedes Bundesland erhält eine Bildungsdirektion. Der Bildungsdirektor ist Bundesbediensteter, wird aber auf Vorschlag des Landeshauptmannes vom Minister ernannt. Den Bildungsdirektoren obliegt der Vollzug der Bundes- und Landeslehrer, der äußeren Schulorganisation, des Bundesverwaltungspersonals und die Schulaufsicht. Die Bildungsdirektionen übernehmen sämtliche Befugnisse der Landesschulräte und der Schulabteilungen der Länder. Amtsführende Präsidenten und Vizepräsidenten gibt es nicht mehr. Lehrer werden über das Bundesrechenzentrum abgerechnet und ins Unterrichtsinformationssystem integriert.