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Der Kompromiss zur Fischereireform, der kurz vor Weihnachten nach fünftägigem Ringen erzielt wurde, betrifft nicht nur die Europäische Union, sondern auch Drittstaaten. Denn die EU will nicht nur die eigenen Fischbestände vor der Ausrottung bewahren, sondern Nachhaltigkeit auch in jenen Ländern erreichen, in deren Gewässern sie fischen darf.
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Dazu soll die Überlassung von Fischereirechten auf eine neue Basis gestellt werden. Bisher wurde dies durch bilaterale Verträge geregelt, nun sollen an ihre Stelle Partnerschaftsabkommen treten, die "zu verantwortungsbewußtem Fischfang in gemeinsamen Interesse der betroffenen Parteien beitragen sollen", wie der zuständige EU-Kommissar Franz Fischler vorschlägt. Mit Angola und dem Senegal hat die EU solche Abkommen schon geschlossen.
Bisher war die Überlassung von Fangrechten an den Küsten von Afrika, der Karibik oder von pazifischen Staaten ein gutes Geschäft für beide Seiten. Die EU-Länder, vor allem Spanien und Portugal, holten aus den Gewässern heraus, was sie konnten, die Regierungen der Drittstaaten waren ebenso begierig darauf, Geld - vergleichsweise geringe Summen - für die Fangrechte zu bekommen. Um die Auswirkungen auf die Bestände kümmerte sich keiner.
Das soll nun anders werden: Die EU-Kommission erwartet sich von der Fischindustrie und den Drittländern Maßnahmen für die nachhaltige Stärkung der Fischereisektors ebenso wie Angaben darüber, welcher Anteil den EU-Flotten zur Verfügung gestellt werden kann. Im Gegenzug soll die finanzielle Entschädigung für die Fischereirechte angehoben werden. Zwischen 20 und 70 Prozent davon sollen der nachhaltigen Entwicklung dienen und damit der wissenschaftlichen Forschung, Weiterentwicklung der Fischereiindustrie und der Überwachung zugute kommen.