Über die Pflichtinvestition herrscht nicht nur Empörung.
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Wien. Die Registrierkassenpflicht, die ab 1. Jänner 2016 gilt, wird meist als teure Pflichtinvestition dargestellt und von vielen Unternehmen als Schikane empfunden. Außerdem herrscht Empörung über den Generalverdacht, "schwarz" - also an der Finanz vorbei - zu kassieren. Dabei ist mit einer Registrierkasse auch die Chance verbunden, die betrieblichen Abläufe effizienter und damit kostengünstiger gestalten zu können, ist Andreas Weiß von der Astoria Steuerberatung in Krems überzeugt.
Speziell in der Gastronomie würden sich durch die hohe Anzahl an Barumsätzen und aufgrund der Stoßzeiten zu Mittag mobile Kassen sowie mobile Drucker ("Gürteldrucker") anbieten. Es koste viel Zeit, wenn sich der Kellner bei jedem Zahlvorgang vom Gast zur Schank begeben müsse, um den Beleg zu drucken und dann wieder zum Gast zurück müsse, schreibt Weiß in einem Blog auf www.meinsteuerpartner.at.
Karin Wölflinger vom Heurigen Wölflinger in Perchtoldsdorf beziffert die Zeitersparnis durch den Wegfall der "Zettelwirtschaft" mit mehreren Stunden pro Woche. Weiters könne sie durch die genauen Aufzeichnungen detaillierte Auswertungen über Verkäufe, Tischauslasungen, Arbeitsleistungen etc. durchführen, so die Heurigenwirtin.
Ab Jänner müssen Unternehmen (ab 15.000 Euro Jahresumsatz und mindestens 7500 Euro Barumsatz) eine Registrierkasse haben und für jeden Einkauf einen Beleg ausstellen, also auch - so wie wir es von Italien kennen - für jede Kugel Eis, eine Zeitung, ein Snack oder einen schnellen Espresso. Kreative Kassensysteme gibt es genug am Markt, ob sie nun "Pocketbill", "ready2order" , "cashQ" oder "OrderCube" heißen. Kleine und mittlere Unternehmen wollen in erster Linie eine günstige und einfach bedienbare Registrierkasse. Viele webbasierte Lösungen können für einige Zeit gratis getestet werden. Bis zur Jahresmitte 2016 drücken die Finanzbehörden übrigens noch ein Auge zu und strafen noch nicht, wenn die Kasse fehlt.
Fünf Mindestangaben auf dem Beleg
Die Belege müssen laut Gesetz fünf Mindestangaben erhalten: Eindeutige Bezeichnung des liefernden/leistenden Unternehmens, fortlaufende Nummer, Tag der Belegausstellung, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen, Betrag der Barzahlung. Ab 1.1.2017 müssen weitere Sicherheitsangaben gemacht werden. Dann müssen auch alle Registrierkassen manipulationssicher sein.