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Bereits im Jänner war Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des - mittlerweile abgeschafften - sogenannten Homosexuellen-Paragraphen 209 StGB verurteilt worden. Nun ist dieses Urteil rechtskräftig. Österreich muss damit den ersten drei Beschwerdeführern 57.133 Euro Schadenersatz bezahlen.
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"Die verantwortlichen PolitikerInnen haben die österreichischen Steuerzahler für ihre hartnäckige Homophobie teuer bezahlen lassen", betonte Helmut Graupner, Anwalt der Beschwerdeführer und Sprecher der Plattform gegen § 209, in einer Reaktion. "Dabei ist das nur der Anfang, die teuren Fälle jener, die tatsächlich hinter Gitter mussten, kommen ja erst," warnte er.
Der EGMR hatte am 9. Jänner 2003 entschieden, dass Verurteilungen in drei §-209-Fällen einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention und gegen das Recht auf den Schutz der Privatsphäre darstellen. Im Juli war zwar der 209er - "Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren" - durch den geschlechtsneutral formulierten, aber auch nicht ganz unumstrittenen Paragraphen 207b ersetzt worden. Der Straßburger Urteil bezieht sich aber auch auf die Rechtslage nach der Streichung. Die Richter beanstandeten, dass die zuvor verhängten Strafen auch nach der Abschaffung des 209er nicht aufgehoben wurden.
Den Klägern wurden in zwei Fällen ein Schadenersatz von 15.000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zuerkannt sowie 10.633 bzw. 6.500 Euro für Auslagen und Unkosten. Im dritten Fall wurden dem Betroffenen je 5.000 Euro für immateriellen Schaden und Unkosten zugesprochen.
Die Republik Österreich hat nun auf einen Einspruch gegen das im Jänner gefällte Urteil verzichtet und muss mit In-Kraft-Treten der Urteile bis 9. Juli den Beschwerdeführern insgesamt 57.133 Euro zahlen.
Günter Tolar, SoHo-Bundesvorsitzender (Initiative Sozialismus & Homosexualität) stellt fest: "Jetzt muss die Republik rechtskräftig für die Homophobie und die Sturheit des Wolfgang Schüssel zahlen." Er fordert nun Rehabilitation und Entschädigung für alle Betroffenen. Weiters hofft er, "dass wir in der Lebensgemeinschaftsfrage nicht noch Jahrzehnte warten müssen, bis endlich Europa für Rechte in Österreich sorgt".
Vor dem EGMR sind noch sieben Beschwerden von Betroffenen des 209er anhängig.