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Die Rettung bringt der Wortwasserfall

Von Bernhard Baumgartner

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Wer regelmäßig Ö3 hört, wird die Entscheidung der Medienbehörde KommAustria wohl mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen: Die ORF-Radios haben "in Summe ein differenziertes und ausgewogenes Gesamtprogramm mit Angeboten aus den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung und Sport geboten", meint die Medienbehörde. Anlass für diese Feststellung war eine Beschwerde der Privatradios, die den gesetzlichen Auftrag durch rein kommerziell anmutende ORF-Sender wie Ö3 verletzt sahen. Die Privatsender sind mit dieser Beschwerde jedoch abgeblitzt. Denn die Medienbehörde befand, dass - wenn man das Gesamtprogramm (also alle Radiosender und nicht einzelne herausgegriffen) heranzieht - Ausgewogenheit herrscht.

Wen das an den alten Vergleich erinnert, wonach wenn man mit der einen Hand eine 0 Grad kalte und mit der anderen eine 80 Grad heiße Herdplatte angreift, sich im Mittel durchaus behaglich fühlen müsste, liegt wohl nicht ganz falsch. Denn natürlich mutet es seltsam an, dem Gesetzgeber zu unterstellen, bei der Abfassung der Rundfunkgesetze bewusst eingeplant zu haben, dass man auf einem Sender wie ein astreines Privatradio agieren kann und dafür alles, was irgendwie nach intelligentem Wortprogramm aussieht, auf den Intellektuellen-Sender auszulagern, wo es dann auch fast egal ist, ob jemand zuhört oder nicht. Daraus den Auftrag abzuleiten, das Massenprogramm des ORF müsse zwingend so anspruchslos wie möglich gehalten werden, ist schon ein recht gewagter Schluss. Hier wäre eine Klarstellung bei der nächsten Gesetzesnovelle durchaus wünschenswert.