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Damit verbunden ist auch eine Auskunftsermächtigung an die Religionsgemeinschaften. Dazu kann man den Bischöfen nur gratulieren. Es wird nämlich nicht mehr vorkommen, dass eine Person die in Eingetragner Partnerschaft lebt, als Pfarrgemeinderat kandidiert. Auch ist die Information über die Wiederverheiratung geschiedener Personen gerade für die r.k. Kirche äußerst interessant.
Da wie bereits angeführt, die Angabe des Religionsbekenntnis beim Standesamt freiwillig, und die Nichtangabe bei der Meldebehörde sanktionslos ist, kann man den Menschen nur empfehlen auf diese Angabe bei den staatlichen Stellen, die als Informanten für die Kirche tätig werden, zu unterlassen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass ich gläubiger Christ bin und der r.k. Kirche angehöre.