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Die Rückkehr zur UVA-Pflicht

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Das war anno 1998 eine gute Idee in Richtung Verwaltungs-vereinfachung: Mit einer Kundmachung hatte der Fiskus damals allen Unternehmen zugestanden, auf die monatliche (oder vierteljährliche) Einreichung von Umsatzsteuer-Voran-meldungen zu verzichten, sofern die Steuer jeweils pünktlich und zur Gänze bezahlt wurde. Auch bei etwaigen Vorsteuerüberschüssen konnte die Abgabe der Meldungen entfallen.


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Ab Jahresbeginn 2003 wird die ökonomische Wohltat der Finanz wieder zurückgenommen, teilweise wenigstens. Mit einer Verordnung, die dieser Tage veröffentlicht wird, schränkt das Finanzministerium den Verzicht auf monatliche (oder vierteljährliche) Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf jene Unternehmen ein, deren Umsatz im vergangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen hat. Ab dem Jahr der Überschreitung dieser Umsatzgrenze entsteht die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung - auch dann, wenn sie bloß umsatzsteuerfreie Umsätze aufzeigt oder einen Vorsteuerüberschuss ausweist.

Aber auch jene Unternehmen, die unterhalb der 100.000-Euro-Grenze Umsatzerlöse (einschließlich Eigenverbrauch) verbuchen, sollten sich auf die für sie geltende Ausnahmeregel nicht verlassen. Die Kundmachung hält an der früheren Regelung fest, wonach das Finanzamt auch von diesen "Kleinunternehmern" UVAs abfordern kann, wenn die USt-Zahlungen nicht vorschriftsmäßig entrichtet, Überschüsse nicht vorschriftsmäßig vorangemeldet oder die betrieblichen Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt werden. Die neue Meldepflicht über die Euro-Umsatzgrenze gilt für Voranmeldungszeiträume ab Jänner 2003 (im Regelfall also erstmals zum 15. März 2003).