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Schnizer und Gahleitner bestellt. | Wien. Der Verfassungsgerichtshof ist wieder komplett. Wie erwartet, haben Regierung und Bundesrat die Stellen zweier mit Jahresende ausscheidender Höchstrichter mit Johannes Schnizer (50) und Sieglinde Gahleitner (44) nachbesetzt. Für beide Posten hatte koalitionsintern die SPÖ das Vorschlagsrecht.
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Schnizer war jahrelang Verfassungs-Referent im SP-Parlamentsklub und unter Kanzler Alfred Gusenbauer als Kabinettschef tätig. Die Rechtsanwältin Gahleitner saß zuletzt auf einem SP-Ticket im ORF-Stiftungsrat. Insgesamt hatte es für die beiden Posten 26 Bewerber gegeben.
Die Bestellung der beiden Verfassungsrichter ist offiziell. "Beide Bestellungen hat der Bundespräsident unterschrieben", bestätigte sein Sprecher Bruno Aigner der APA am Mittwoch.
Schnizer (geboren am 14.09.1959) war bereits von 1982 bis 1992 wissenschaftlicher Mitarbeiter am VfGH. Anschließend wechselte er in den SP-Parlamentsklub (formal war er bei der Parlamentsdirektion angestellt), wo er für Verfassungsfragen zuständig war und die SPÖ unter anderem im 2003 und 2004 tagenden "Österreich-Konvent" vertrat. SP-Chef Alfred Gusenbauer nahm Schnizer nach seinem überraschenden Wahlsieg 2006 mit ins Kanzleramt, wo der Jurist als Kabinettschef das Kanzlerbüro leitete. Ihm wurden schon damals Ambitionen auf einen Höchstrichterposten nachgesagt. Nach dem vorzeitigen Abgang Gusenbauers wechselte Schnizer im Jänner 2009 aber zurück in die Parlamentsdirektion, wo er für die Abwicklung des Entschädigungsfonds zuständig war. Seine Nominierung durch den Ministerrat erfolgte am Dienstag.
Sieglinde Gahleitner (geboren am 10.5.1965) wurde bereits am vorigen Freitag vom Bundesrat nominiert. Die Rechtsanwältin hatte sich am 2. Dezember mit elf weiteren Bewerbern einem Hearing gestellt. Sie war die einzige Anwältin unter den Bewerbern und galt, ebenso wie Schnizer, schon seit längerem als Favoritin. Gahleitner sitzt seit März auf einem SP-Ticket im ORF-Stiftungsrat. Die Arbeitsrechtlerin war in der Vergangenheit u.a. für die ÖBB tätig, wo sie im Zusammenhang mit der Prüfung des umstrittenen Immobilien-Deals der Ehefrau von Ex-Generaldirektor Martin Huber und mit der Krankendaten-Affäre im Herbst öffentlich in Erscheinung trat.
Schnizer und Gahleitner ersetzen im Verfassungsgerichtshof Kurt Heller und Karl Spielbüchler, die nach Erreichen des Alterslimits von 70 mit Jahresende abtreten. Formal ernannt werden sie vom Bundespräsidenten, die Angelobung erfolgt durch VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Insgesamt besteht das Verfassungsgericht aus 14 Richterinnen und Richtern sowie aus sechs Ersatzmitgliedern.