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Die Schattenrichter

Von Katharina Schmidt

Politik

Justizressort plant Entwurf für neue Strafprozessordnung noch im Frühjahr.


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Wien. Wenn sie die Stirn in tiefe Falten legt und über ihre schwarzrandige Brille hinweg den Delinquenten fixiert, wirkt Claudia Moravec-Loidolt wie eine gestrenge Volksschullehrerin. Aber sie ist Richterin - und der, den sie da so skeptisch beäugt, sitzt als gerichtlich beeideter Sachverständiger im Telekom-V-Prozess neben ihr auf der Richterbank. Als sie ihm vergangene Woche aufträgt, sein Gutachten noch einmal zu ergänzen, redet sie dennoch wie mit einem Schulbuben: Er solle den Marktwert der Immobilie am Schillerplatz bestimmen - und zwar zum Stichtag 19. Mai 2006, ganz ohne ein mögliches Projekt, diesmal aber wirklich.

Dem Ergänzungsauftrag der Richterin war eine stundenlange Befragung des Sachverständigen vorausgegangen, in der die Verteidiger seine Bewertungsmethode filetierten und er immer stärker in Erklärungsnotstand geriet. Kein Wunder, mit der Einschätzung des Sachverständigen steht und fällt die Untreue-Anklage: Die Gebäudeteile wurden um 5,4 Millionen Euro verkauft, der Gutachter hat den Verkehrswert mit 9,8 Millionen beziffert.

Ein jahrelanger Streit . . .

Der Streit um Methode, Gutachten und nicht zuletzt um die Unbefangenheit des Sachverständigen im Telekom-Prozess ist symptomatisch für einen seit Jahren schwelenden Konflikt, der sogar einen Keil in den Obersten Gerichtshof getrieben hat.

Sachverständige werden auch in Zivil- und in Verwaltungsverfahren eingesetzt, lösen dort aber nie derartige Debatten aus wie im Strafverfahren. Das Problem hat sich seit der Reform der Strafprozessordnung (StPO) 2008 verschärft. Denn seit damals ist nicht mehr der Untersuchungsrichter Herr des Verfahrens, sondern der Staatsanwalt. Er ist es auch, der im Ermittlungsverfahren den Sachverständigen aussucht, bestellt und ihm einen Untersuchungsauftrag erteilt. Im Hauptverfahren wird dieser Sachverständige meist dann auch gleich zum Gerichtsgutachter bestellt. Während ein Richter für das Hauptverfahren als befangen gilt, wenn er im Ermittlungsverfahren eine Hausdurchsuchung abgesegnet hat, dürfen Sachverständige laut StPO dezidiert bleiben. Die meisten Anwälte in den großen Strafverfahren versuchen es trotzdem und beantragen fast immer den Ausschluss des Gutachters wegen Befangenheit - ein stets nutzloses, wenn auch medienwirksames Unterfangen.

. . . um die Befangenheit, . . .

Doch ausjudiziert ist die Frage der Befangenheit nicht: Erst vor kurzem hätte ein Senat des Obersten Gerichtshofs die Möglichkeit gehabt, nach einer Beschwerde die Frage der Sachverständigenbestellung an den Verfassungsgerichtshof weiterzugeben, hat aber aus formalen Gründen darauf verzichtet. OGH-Präsident Eckart Ratz hat für diese Entscheidung eine Begründung vermisst und dies auch im Rahmen der Dienstaufsicht schriftlich kundgetan. Die Meinungsdifferenz wird nun ein Disziplinargericht klären.

Naturgemäß hält auch Josef Weixelbaum, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer, die Bestellung für menschenrechtlich bedenklich. Er sieht einen "Frontwechsel, der weder mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, noch mit dem Gebot der Waffengleichheit zwischen Staatsanwalt und Verteidiger". Schützenhilfe bekommt er vom Vorstand des Instituts für Strafrecht, Helmut Fuchs: "Wenn so ein Fall nach Straßburg (zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm.) kommt, ist es fraglich, ob das ein faires Verfahren war." Auf der anderen Seite steht Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte. Dass der Grundsatz der Waffengleichheit verletzt sei, ist für ihn "leeres Gewäsch". Auch Staatsanwälte seien objektiv.

. . . um die Bestellung, . . .

Ein möglicher Ausweg aus dem ewigen Dilemma wäre, den Bestellungsvorgang zu ändern. Etwa liegt der Vorschlag auf dem Tisch, dass der Haft- und Rechtsschutzrichter (er ist auch für die Anordnung von Telefonüberwachungen etc. zuständig) den Sachverständigen im Ermittlungsverfahren bestellt. Dazu meint Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung: "Die Optik ist schöner, wenn der Richter den Sachverständigen bestellt, aber in Wahrheit ändert das nichts." Mit dieser Meinung ist er nicht alleine, auch für die Rechtsanwälte käme das einem "Etikettenschwindel" gleich. Denn auch dann bleibt der Staatsanwalt derjenige, der die Fragen an den Gutachter stellt und wahrscheinlich auch seine Präferenzen äußert.

. . . um Privatgutachter, . . .

Eine andere Möglichkeit wäre, dem Beschuldigten ein Mitspracherecht bei der Sachverständigen-Bestellung einzuräumen. Fuchs plädiert für eine gemeinsame Schlussbesprechung der Ermittlungen mit allen Parteien. Jarosch hält dem entgegen, dass Verteidiger bereits jetzt Einwendungen gegen den Sachverständigen erheben können.

Was wäre also, würde man wie in Deutschland Privatgutachter zum Hauptverfahren zulassen? Derzeit dürfen sie nur den Anwälten beratend zur Seite stehen und ihnen etwa bei der Befragung des Gerichtssachverständigen soufflieren. Der Richter kann zudem die Privatgutachten verlesen lassen. So geschehen zuletzt im Hypo-Prozess in Klagenfurt, was die Verteidiger im Wiener Telekom-V-Prozess als historischen Schritt feierten. Warum die meisten Richter davon nichts wissen wollen, erklärt Zinkl damit, dass unklar ist, was zu tun ist, wenn der Privatgutachter dem Gerichtssachverständigen widerspricht. Dann müsste man wohl einen weiteren bestellen - das führt zu höheren Kosten und verlängert das Verfahren. Mit ein Grund ist wohl auch, dass sich viele Richter etwa in komplexen Wirtschaftssachen nicht auskennen und daher auf das Gutachten des per Eid zur Objektivität verpflichteten Gutachters angewiesen sind - daher der Spitzname "Schattenrichter". Während Weixelbaum fordert, Privatsachverständige unbedingt als Beweismittel zuzulassen, kontert Richter Zinkl, dass davon wohl nur die profitieren, die sich einen solchen leisten können.

. . .um Kosten . . .

Womit wir bei den beträchtlichen Kosten wären. Vom Gericht bestellte Sachverständige erhalten laut Gesetz maximal 150 Euro pro Stunde, wenn sie aber einen höheren Verdienstentgang nachweisen können, wird ihnen dieser ersetzt. Das können bei Steuerberatern dann schon Stundensätze bis zu 500 Euro sein. 2013 hat das Justizministerium 33,1 Millionen Euro für Sachverständige ausgegeben. Wenn der Beschuldigte verurteilt wird, trägt er die Kosten, doch die sind meist uneinbringlich. Derzeit wird an der Reduktion gefeilt, indem interne Experten eingesetzt werden, die die Fragen an die Gutachter konkretisieren. Gleichzeitig sind manche unterbezahlt - etwa im ärztlichen Bereich. Und dies führt dazu, dass in manchen Bereichen die Gutachterliste nur kurz ist.

. . . und um Gefälligkeiten

In anderen haben die Staatsanwälte ihre bevorzugten Gutachter - und das wiederum bringt sie in den Geruch, "Gefälligkeitsgutachten" für die Staatsanwaltschaft zu erstellen, damit sie oft beauftragt werden. Für Jarosch eine "unangenehme Unterstellung". Immerhin werde stets rund die Hälfte der Verfahren eingestellt. Natürlich arbeite man in den großen Fällen lieber mit Personen zusammen, von denen man wisse, dass sie verlässlich sind. Unbekannte Sachverständige testet man aber in kleinen Verfahren aus.

Und eine baldige Lösung?

Diese Fragen werden am Dienstag in einem Symposium im Justizministerium ausdiskutiert. Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion, zeichnet der "Wiener Zeitung" vor, in welche Richtung es gehen könnte. Er plädiert für eine "gerechte Entlohnung", damit die Expertenlisten wieder länger werden. Pilnacek kann sich "jedenfalls" vorstellen, dass die Verteidiger bei der Bestellung mehr Mitsprache bekommen. Die Möglichkeit einer Besprechung am Ende der Ermittlungen hält er für sinnvoll. So könnte die Debatte über die Methodenwahl vorgelagert werden. Pilnacek: "Wir hoffen, dass wir im Frühjahr einen Ministerialentwurf vorlegen können."

Und Justizminister Wolfgang Brandstetter erklärte im Antrittsinterview mit der "Wiener Zeitung": "Ein Sachverständiger, der für die Staatsanwaltschaft arbeitet, kann in der Hauptverhandlung nicht ohne Weiteres völlig unbefangen für das Gericht arbeiten. Da wird man eine Lösung finden müssen."