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Die schwarzen Schafe ausschalten

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Im Zuge der jüngsten Bilanzskandale sind auch die Wirtschaftsprüfer immer wieder in Kritik geraten. Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP), die freiwillige Berufsvereinigung der Wirtschaftsprüfer, hat seinen Mitgliedern nun strengere Kontrollen auferlegt und will diese in Zukunft für alle Wirtschaftsprüfer gesetzlich verankert sehen.


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Das IWP, dem mit rund 600 Mitgliedern 80% der österreichischen Wirtschaftsprüfer angehören, hat einen Überwachungsbeirat für Wirtschaftsprüfer eingeführt: Der Beirat wird aus fünf branchenfremden Mitgliedern bestehen; die Leitung übernimmt der Kaptialmarktbeauftragte der Bundesregierung, Ex-OMV-Chef Richard Schenz, erläuterte Robert Reiter, der Präsident des IWP am Mittwoch vor Journalisten.

Der Überwachungsbeirat wird zusätzlich zu den bereits existierenden internen Prüfern installiert. Er soll diese interne Kontrolle ("Peer Review") verfolgen und einen Bericht für die Öffentlichkeit verfassen. Als Beitrag zur Qualitätssicherung haben sich die Mitglieder des IWP auch zur kontinuierlichen Ausbildung verpflichtet. Der Vorstand des IWP hat nun neun Wirtschaftsprüfer aus dem Institut ausgeschlossen, die dieser Richtlinie nicht entsprochen haben. Das IWP plädiert für eine gesetzliche Verankerung der bisher nur für die Mitglieder des Instituts geltenden Qualitätsrichtlinien.

Diskussion ums Regelwerk

Nach dem Desaster bei WorldCom versuchen nicht nur die USA das "frisieren" von Bilanzen hintan zu halten. Während die Amerikaner an gesetzlichen Änderung feilen, setzt Deutschland vorerst auf freiwillige Verhaltensregeln: Eine kürzlich von Bundeskanzler Schröder einberufene Kommission hat derartige Regeln für Firmenführungen formuliert, die auf mehr Transparenz und Kontrollen des Managements abzielen. In Österreich ist ein Corporate Governance Kodex (siehe http://www.iwp.or.at) in Arbeit, der zur "Verbesserung der Leitung und Kontrolle der Unternehmen" und mehr "Transparenz für die qualitative Analyse von Unternehmen" beitragen soll.

Kein einzelnes Rechenwerk könne alle Erwartungen erfüllen, fasste Universitätsprofessor Romuald Bertl, die Problematik zusammen. Der Schutz der Anleger sei durch das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) und in weiterer Folge durch die International Accounting Standards (IAS) gegeben. Wolle man jedoch gleichzeitig umfangreiche Aussagen über die Vergangenheit und die Zukunft des Unternehmens, dann gehe das schief - das hätten die Fälle in den USA gezeigt.

"Der Gesetzgeber muss sich entscheiden was er will", so Bertl. Sinnvoll wäre - speziell für börsenotierte Unternehmen - die gesetzliche Verankerung zusätzliche Informationspflichten zum Jahresabschluss.