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Die Sicherungssteuer nagt an den Auslandsfonds

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Eine neue "Steuer" schafft Unbehagen bei Investmentfonds-Sparern. Es geht um die seit heuer geltende Sicherungssteuer, die von den ausländischen Investmentfondsanteilen berechnet wird, die in einem inländischen Bankdepot gehalten werden.


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Die Abgabe beträgt 2,5% vom Rücknahme-Fondswert am Jahresende, wird also erstmals zu Ende dieses Jahres von der Bank angelastet. Sie wird zusätzlich zur Kapitalertragsteuer erhoben, die von etwaigen Erträgnissen dieser Fonds einbehalten wird.

Um die Sicherungssteuer zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, bei der Bank ein Formular zu unterschreiben, dass alle Erträgnisse aus den Auslandsfonds in der persönlichen Einkommensteuererklärung 2001 (und Folgejahre) offen-gelegt und gemeldet werden. Die Bank leitet dieses Formular dann an das zuständige Finanzamt weiter. Natürlich besteht diesfalls die Gefahr, dass der Referent im Finanzamt bei dieser Gelegenheit nachprüft, ob die Fondserträge auch in den Vorjahren ordentlich versteuert wurden, wogegen man nur mit einer raschen Selbstanzeige kontern kann.

Eine andere Möglichkeit wäre, Auslandsfonds aus dem inländischen Bankdepot in das Depot einer ausländischen Bank zu übersiedeln (was natürlich nur zu einer Vermeidung der Sicherungssteuer, nicht aber zum Entfall der Steuerpflicht im Inland führt) oder sie in inländische (Dach-)Fonds zu tauschen oder überhaupt (außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist) zu veräußern.

Die 25% KESt, die die Bank von den ausländischen Fonds-erträgnissen einbehält, bedeutet übrigens für diese Erträge keine Endbesteuerung, sondern bloß eine vorläufige Ver-steuerung, weil diese Fondserträge in der Einkommensteuererklärung angeführt werden müssen (und dort bis zu 50% besteuert werden können). Die KESt und die Sicherungssteuer gelten allerdings als Vorauszahlungen auf die Jahres-Einkommensteuer.