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Die Slowakei verankert Elternurlaub im Gesetz

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Wirtschaft

Arbeitsrecht soll künftig Familien unterstützen. | Unternehmer fordern flexiblere Arbeitszeiten. | Bratislava. Die slowakische Regierung hat die erste der von ihr angekündigten grundlegenden Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs beschlossen. Sie betrifft die gesetzliche Verankerung von Elternurlaub. In Paragraph (§) 157 des Arbeitsgesetzbuchs soll künftig ein Anspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber verankert sein, wonach sie nach einem Mutterschafts- oder Elternurlaub wieder an ihrem früheren oder bei dessen zwischenzeitlichem Wegfall zumindest einem vergleichbaren Arbeitsplatz einzusetzen sind.


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Gemäß § 166 dauert der Elternurlaub mindestens einen Monat und höchstens drei Jahre, es sei denn, ein Kind bedarf besonderer Pflege oder Fürsorge. Dann kann sich die Auszeit sogar auf sechs Jahre verlängern. Bisher war der Elternurlaub im Arbeitsgesetzbuch nur sehr allgemein geregelt, was aus Sicht der Europäischen Kommission nicht den EU-Vorgaben zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz entsprach.

FamilienfreundlicheArbeitswelt

Die geplante Gesetzesänderung soll in zwei Stoßrichtungen Signalwirkung entfalten. Ein familienfreundlicher Umbau der Arbeitswelt liegt besonders Ministerpräsidentin Iveta Radicova am Herzen, die zwischen 2005 und 2006 Arbeits- und Sozialministerin war. Durch die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und durch bessere Kinderbetreuungsangebote sollen vor allem junge Familien unterstützt werden.

Außerdem will der zuständige Ressortchef Jozef Mihal Forderungen vor allem westlicher Investoren entsprechen, wenn er künftig verstärkt Gleitzeit zulassen will. Entsprechende Gesetzesänderungen will er in den kommenden Monaten vorlegen. Auch wenn in der Slowakei beispielsweise Geschäfte nahezu rund um die Uhr geöffnet sein können, gibt es in vielen Betrieben immer noch einen fixen Beginn und ein festes Ende von Arbeitszeit oder Schichten. Gleitzeit ist weitgehend unbekannt.

Die Einführung flexibler Arbeitszeiten steht ganz oben auf einem Sechs-Punkte-Plan der Deutsch-Slowakischen Industrie- und Handelskammer (DSIHK) zur Lockerung des Arbeitsrechts. Die jüngste umfassende Novelle fand unter dem früheren Premier Robert Fico statt und ist seit 2007 in Kraft. Aus Sicht von Investoren sind die arbeitsrechtlichen Regelungen seither viel zu starr, und der Einfluss der Gewerkschaften ist zu hoch.

Dem DSIHK-Plan zufolge sollten Unternehmen künftig das Recht haben, Zeitkonten zu führen, auf denen Überstunden und geplante Arbeitszeit eines Beschäftigten miteinander verrechnet werden. Außerdem sollen Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Pensionsalters automatisch auslaufen. Auf diese Forderung hat die Regierung schon reagiert. Künftig müssen sich angehende Pensionisten entscheiden, ob sie in den Ruhestand gehen oder weiterarbeiten. Wenn sie arbeiten, können sie nicht mehr zusätzlich eine Pension beziehen.